ist a) die Errichtung von Parkhäusern und anderen baulichen Anlagen für den ruhenden Verkehr, b) das Betreiben von Parkhäusern, c) die Nutzung und Bewirtschaftung von bewachten Parkplätzen d) den Bau und Betrieb von Einrichtungen, die geeignet sind, den Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr abzustimmen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Rechtsgeschäften berechtigt, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen, die ihren Zwecken dienen oder förderlich sind, in jeder gesetzlich zulässigen Form beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder errichten. Insbesondere kann sich die Gesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Gesellschaften bedienen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Christian Rauch
Margetshöchheim
Prokurist(in)
Heiko Heimrath
Reichenberg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Andrea Lörner
Randersacker
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Markus Billinger
Höchberg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.04.1988 zuletzt geändert am 20.11.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2005 hat die Änderung der §§ 10 Abs.5 ( Beschlußfassung des Aufsichtsrates), 15 Abs. 2 ( Jahresabschluß) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2006 hat die Änderung des § 10 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates) Abs.5 der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2008 hat die Änderung der §§ 10 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates), 11 (Aufgaben des Aufsichtsrates) und 13 (Aufgaben des Gesllschafterversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2012 hat die Änderung der §§ 7 (Die Geschäftsführer), 8 (Vertretung der Gesellschaft durch die Geschäftsführer), 9 (Der Aufsichtsrat), 10 (Sitzung, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates; Ausschüsse), 11 (Aufgaben des Aufsichtsrates) und 12 (Einberufung der Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 767.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2014 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: § 2 (Gegenstand des Unternehmens).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.05.1988. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 96 ff. So.
Beschluss Bl. 130 ff. SB; neue Satzung Bl. 138 ff. SB; Vertrag Bl. 133 ff. SB;
Die Gesellschaft hat am 10.12.2012 mit der Würzburger Versrgungs- und Verkehrs - Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 162) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Wirkung zum 01.01.2013 geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 10.12.2012 zugestimmt.
Der mit der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 162) abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.12.2012 ist durch Vertrag vom 24.07.2020 zum 31.12.2020 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2020 hat zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.