Handelsregister · VR 4238

Chronologischer Auszug

Württembergischer Zeitungsverband e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Württembergischer Zeitungsverband e.V.

b)
Stuttgart
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei
stellvertretenden Vorsitzenden. Jeweils zwei
Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende, vertreten
gemeinsam. Maßnahmen von grundsätzlicher
Bedeutung für den Verein darf der Vorstand nur nach
vorheriger Einholung der Zustimmung durch Beschluss
der Mitgliederversammlung vornehmen.

b)
Vorsitzender:
Gläser, Manfred, Bietigheim-Bissingen, *XX.XX.XXXX
Stellv. Vorsitzender:
Theiss, Bernhard, Aalen, *XX.XX.XXXX
Stellv. Vorsitzender:
Gottlieb, Ulrich, Kirchheim/Teck, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 18.10.1984 mit Neufassung im schriftlichen Verfahren zuletzt geändert am
20.12.2000
a)
23.11.2005
Brenner

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
23.11.2005.
Tag der ersten Eintragung:
19.09.1985
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 59/75 (Neufassung)
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind
mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.

b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Gläser, Manfred, Bietigheim-Bissingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellv. Vorsitzender:
Theiss, Bernhard, Aalen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellv. Vorsitzender:
Gottlieb, Ulrich, Kirchheim/Teck, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Liquidator:
Sievers, Bernd, Kuppenheim, *XX.XX.XXXX
b)
Der Verein ist aufgelöst.
a)
04.11.2024
Görlich

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.