Handelsregister · HRB 803717

Registerinformationen

Wünsch GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Wünsch GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Herrenberg
Geschäftsanschrift
Birkenpilzweg 1, 71083 Herrenberg
Kapital
50.000,00 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 803717
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
17.07.2026
Abrufstand
23.07.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Jörg Wünsch

Herrenberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2025.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2026 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen.
  • Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme von Teilen des Vermögens "SW Vermögensverwaltungs GmbH", Herrenberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 246136) auf 50.000,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SW Vermögensverwaltungs GmbH", Herrenberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 246136) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.06.2026 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.06.2026 die im Spaltungsvertrag vom 17. Juni 2026 genannten Vermögensteile (sämtliche Geschäftsanteile an der JW GmbH, Sitz Herrenberg) als Gesamtheit auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.