Handelsregister · HRB 201603

Chronologischer Auszug

WTH - Wärmetechnik Verwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Hildesheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
WTH - Wärmetechnik
Verwaltungsgesellschaft mbH

b)
Hildesheim
Geschäftsanschrift:
Breienskamp 17, 31141 Hildesheim

c)
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen
sowie Übernahme der persönlichen
Haftung und der Geschäftsführung bei
Handelsgesellschaften, insbesondere
Beteiligung als persönlich haftende
geschäftsführende Gesellschafterin an der
Firma WTH - Wärmetechnik der
Hochtemperaturprozesse GmbH & Co. KG
sowie alle damit in Verbindung stehenden
Geschäfte.
25.000,00
EUR
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bittner, Christa, Hildesheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Bittner, Hans-Georg, Hildesheim,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.01.2007
Die Gesellschafterversammlung vom 06.01.2009 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Northeim (bisher Amtsgericht Göttingen
HRB 200247) nach Hildesheim beschlossen.
a)
23.06.2009
Aust

b)
Komplementärin in HRA
200649

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.