Handelsregister · HRB 281102

Chronologischer Auszug

WRG Finvestra Legal GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
WRG Finvestra Legal GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft
Steuerberatergesellschaft

b)
München
Geschäftsanschrift:
Ohmstr. 22, 80802 München

c)
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbaren
Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3
StBerG und die Besorgung fremder
Rechtsangelegenheiten einschließlich der
Rechtsberatung durch Übernahme von
Anwaltsaufträgen, die nur durch in den
Diensten stehende, zugelassene
Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei
und eigenverantwortlich unter Beachtung
des Berufsrechts ausgeführt werden, § 3
Abs.1, § 59c Abs. 1 BRAO. Die Gesellschaft
ist eine Berufsausübungsgesellschaft im
Sinne von § 50 Abs. 1 StBerG und § 59c
Abs. 1 BRAO. Die Gesellschaft schafft die
für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs.
1 erforderlichen personellen, sachlichen
und räumlichen Voraussetzungen und tätigt
die damit verbundenen Geschäfte.
Tätigkeiten, die mit dem Berufsrecht des
Steuerberaters oder des Rechtsanwalts
nicht vereinbar sind, sind ihr nicht gestattet
(§ 57 Abs. 2 StBerG bzw. § 7 Nr. 8 BRAO).
Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten des
auf ihren Gegenstand jeweils
anzuwendenden Berufsrechts nicht
zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die
für sie tätigen Angehörigen der von ihr
ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer
Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Die
Gesellschaft darf Zweigniederlassungen
errichten, soweit die berufsrechtlichen
Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die
Gesellschaft darf Zweigniederlassungen
errichten, soweit die berufsrechtlichen
Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die
Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2
genannten Sitz eine berufliche
Niederlassung zu unterhalten. Die
Vorgaben des anzuwendenden
Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere
hat zumindest ein geschäftsführender
Steuerberater in der beruflichen
Niederlassung oder in deren Nahbereich
tätig zu sein.
27.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Dr. Zander, Oliver, München, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Dr. Reiff, Gunter, München, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Grimm, Jens, Gladbach, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2022.
a)
16.12.2022
Fischer
2a)
Firma von Amts wegen berichtigt:
WRG Finvestra Legal GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt:
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbaren
Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3
StBerG und die Besorgung fremder
Rechtsangelegenheiten einschließlich der
Rechtsberatung durch Übernahme von
Anwaltsaufträgen, die nur durch in den
Diensten stehende, zugelassene
Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei
und eigenverantwortlich unter Beachtung
des Berufsrechts ausgeführt werden, § 3
Abs.1, § 59c Abs. 1 BRAO. Die Gesellschaft
ist eine Berufsausübungsgesellschaft im
Sinne von § 50 Abs. 1 StBerG und § 59c
Abs. 1 BRAO. Die Gesellschaft schafft die
für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs.
1 erforderlichen personellen, sachlichen
und räumlichen Voraussetzungen und tätigt
die damit verbundenen Geschäfte.
Tätigkeiten, die mit dem Berufsrecht des
Steuerberaters oder des Rechtsanwalts
nicht vereinbar sind, sind ihr nicht gestattet
(§ 57 Abs. 2 StBerG bzw. § 7 Nr. 8 BRAO).
Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten des
auf ihren Gegenstand jeweils
anzuwendenden Berufsrechts nicht
zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die
für sie tätigen Angehörigen der von ihr
ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer
Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Die
Gesellschaft darf Zweigniederlassungen
errichten, soweit die berufsrechtlichen
Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die
Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2
genannten Sitz eine berufliche
Niederlassung zu unterhalten. Die
Vorgaben des anzuwendenden
Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere
hat zumindest ein geschäftsführender
Steuerberater in der beruflichen
Niederlassung oder in deren Nahbereich
tätig zu sein.
a)
22.12.2022
Dr. Müller

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.