Der Vorstand im Sinne von § 26 Absatz 2 BGB, der aus dem Vorsitzenden, ( 1. Vorsitzender ) und einem Stellvertreter ( 2. Vorsitzender ) besteht, vertritt den Verein. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.000,-- DM (zweitausend Deutsche Mark) sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Ausschusses gemäß § 7 lit. c) ( Organe des Vereins ) der Satzung hierzu schriftlich erteilt ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Langer
Alfdorf
Vorstand
Jochen Knödler
Alfdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.12.1995 mit Nachtrag vom 20.10.1996
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.11.2014.
Satzung: Sonderband Blatt 19/23
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