Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Benjamin Reiners
Mönchengladbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.11.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von EUR 50.000,00 um 75.000,00 EUR auf EUR 125.000,00 beschlossen. Desweiteren wurden § 4 (Beschlüsse der Gesellschafter, Gesellschafterversammlung) und § 5 (Allgemeine Rechte und Pflichten der Gesellschafter) aufgehoben und neu gefaßt. Der Gesellschaftsvertrag wurde um § 9 (Austritt eines Gesellschafters aus der Gesellschaft), § 10 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und § 11 (Einziehungsentgelt) ergänzt. Die bisherigen Bestimmungen § 9 (Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung), § 10 (Schiedsgericht), § 11 (Bekanntmachungen) und § 12 (Gründungsaufwand) haben in derselben Reihenfolge und mit den bisherigen Überschriften nunmehr die Paragraphenbezeichnungen "§ 12" bis mit "§ 15" erhalten.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 9 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 41 ff. Sonderband
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