Handelsregister · HRB 23692

Registerinformationen

WPM Druck GmbH · Amtsgericht Nürnberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
WPM Druck GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Nürnberg
Geschäftsanschrift
Vershofenstr. 10, 90431 Nürnberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 23692
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Letzte Eintragung
14.10.2021
Abrufstand
12.02.2024
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb einer Großdruckerei sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere die digitale Medienverarbeitung und Verlagsgeschäfte.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Tino Heer

Stuttgart

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Sven Jauch

Ehningen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2007.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2016 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Willmy Printmedia GmbH, mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 1715).

Freitext

  • Beschlüsse Bl. 1 ff. SB;

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.10.2018 (Az. 15 IN 565/18) das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 27.09.2021 (Az. 15 IN 565/18) wurde die Anordnung der Eigenverwaltung durch die Schuldnerin aufgehoben.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.