Handelsregister · HRB 13115
Chronologischer Auszug
WOTAX GmbH Steuerberatungsgesellschaft · Amtsgericht Wiesbaden
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) WUNDERLICH + WOTAX TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerbera tungsgesellschaft b) Wiesbaden c) Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO und gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 StBerG, insbesondere a) die Übernahme von Rechnungsprüfungen jeder Art, hauptsächlich von gesetzlichen Abschlußprüfungen, aktien- und handelsrechtlichen Sonderprüfungen, Gründungsprüfungen und Prüfungen von Geschäftsbüchern, b) die Beratung und Vertretung von Auftraggebern in Steuersachen sowie Hilfeleistung bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten und c) die Wirtschaftsberatung kaufmännischer Unternehmen, unternehmensberatende Aufgaben, Betreuung und Beratung in Fragen von Organisation und Reorganisation, d) und das Halten von Beteiligungen, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 47 S. 1 WPO und § 34 Abs. 2, § 72 Abs. 1 StBerG). | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muß dieser Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muß mindestens einer der Geschäftsführer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sein. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muß der Geschäftsführer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, von denen nur einer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist, muß diesem Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. b) Geschäftsführer: Dagit, Michael, Steuerberater, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer: Wollgarten, Horst, Steuerberater u. Wirtschaftsprüfer, Aachen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2001 zuletzt geändert am 25.04.2002 b) Die Gesellschafterversammlung darf Geschäftsführern, die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind, Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Sie darf auc i Geschäftsführern, die Wirtschaftsprüfer sind, Einzelvertretungsbefugnis erteilen, wenn auch einem Steuerberater Einzelvertretungsbefugnis zusteht. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, von denen nur einer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist, muß diesem Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. | a) 16.04.2003 Kurz b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 86 ff. Sonderband | |
| 2 | a) WOTAX GmbH Steuerberatungsgesellschaft c) die Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und beruflich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Absatz 3 StBerG, und zwar insbesondere - die Beratung und Vertretung in Steuersachen; - die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; - die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; - die Durchführung von Abschluß- und sonstigen betriebwirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; - die Existenzgründungsberatung; - die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; - die gutachterliche Tätigkeit; - sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheit; - die treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für Andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften sowie Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG. | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Von Amts wegen geändert, nun: Geschäftsführer: Dagit, Michael, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Von Amts wegen geändert, nun: Geschäftsführer: Wollgarten, Horst, Aachen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlungen vom 14.10.2003 und 15.01.2004 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma), § 3 (Gegenstand des Unternehmens), § 7 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes sowie der Allgemeinen Vertretungsregelung, weiterhin die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Halten und Übertregen von Geschäftsanteilen), § 15 (Dauer der Gesellschaft, Kündigung), § 17 (Abtretungsverlangen statt Einziehung), § 18 (Abfindung) sowie § 20 (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen. | a) 24.03.2004 Keßler b) Beschlüsse Blatt 107 ff. Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 117 ff. Sonderband | ||
| 3 | c) Berichtigung der Eintragung vom 24.03.2004 von Amts wegen, nun: die Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Absatz 3 StBerG, und zwar insbesondere - die Beratung und Vertretung in Steuersachen; - die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; - die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; - die Durchführung von Abschluß- und sonstigen betriebwirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; - die Existenzgründungsberatung; - die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; - die gutachterliche Tätigkeit; - sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheit; - die treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für Andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften sowie Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG. | a) 15.04.2004 Keßler | ||||
| 4 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Bonn, Jens Richard, Riedstadt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Dagit, Michael, Aachen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Abs. 1 Satz 2 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte/Eigenverantwortlichkeit), § 13 Abs. 2 (Verschwiegenheitspflicht/Kontrollrecht), § 16 Abs. 4 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und Abs. 5 Satz 2 (Abfindung), § 20 (Verfügung über Geschäftsanteile) sowie § 21 Abs. 2 und 3 (Wettbewerbsverbot) beschlossen. | a) 20.07.2004 Marschner b) Beschlüsse Blatt 147 ff., 162 Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 150 ff. Sonderband |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.