Handelsregister · HRB 13115

Chronologischer Auszug

WOTAX GmbH Steuerberatungsgesellschaft · Amtsgericht Wiesbaden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
WUNDERLICH + WOTAX TREUHAND
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerbera
tungsgesellschaft

b)
Wiesbaden

c)
Gegenstand des Unternehmens sind die für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und
Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich
und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten
gem. § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4
WPO und gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG sowie § 2 StBerG, insbesondere
a) die Übernahme von
Rechnungsprüfungen jeder Art,
hauptsächlich von gesetzlichen
Abschlußprüfungen, aktien- und
handelsrechtlichen Sonderprüfungen,
Gründungsprüfungen und Prüfungen von
Geschäftsbüchern,
b) die Beratung und Vertretung von
Auftraggebern in Steuersachen sowie
Hilfeleistung bei der Bearbeitung ihrer
Steuerangelegenheiten und bei der
Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten und
c) die Wirtschaftsberatung kaufmännischer
Unternehmen, unternehmensberatende
Aufgaben, Betreuung und Beratung in
Fragen von Organisation und
Reorganisation,
d) und das Halten von Beteiligungen,
soweit die berufsrechtlichen
Voraussetzungen erfüllt sind.
Ausgenommen sind jedoch die
Treuhandgeschäfte über die Anschaffung
und Veräußerung von Wertpapieren für
andere und die Verwaltung und
Verwahrung von Wertpapieren für andere
sowie Geschäfte nach dem Gesetz über
Kapitalanlagegesellschaften. Weiter
ausgeschlossen sind Handels- und
Bankgeschäfte sowie gewerbliche
Tätigkeiten. Sie darf Zweigniederlassungen
errichten, soweit die berufsrechtlichen
Voraussetzungen erfüllt sind (§ 47 S. 1
WPO und § 34 Abs. 2, § 72 Abs. 1 StBerG).
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Wird die Gesellschaft
durch einen Geschäftsführer allein vertreten,
muß dieser Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
sein. Wird die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muß
mindestens einer der Geschäftsführer
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sein. Wird
die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten,
muß der Geschäftsführer Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer sein.
Sind zwei Geschäftsführer bestellt, von denen
nur einer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist,
muß diesem Einzelvertretungsbefugnis erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
Dagit, Michael, Steuerberater, Wiesbaden,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Wollgarten, Horst, Steuerberater u.
Wirtschaftsprüfer, Aachen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2001 zuletzt geändert am
25.04.2002

b)
Die Gesellschafterversammlung darf Geschäftsführern, die
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind,
Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Sie darf auc i
Geschäftsführern, die Wirtschaftsprüfer sind,
Einzelvertretungsbefugnis erteilen, wenn auch einem
Steuerberater Einzelvertretungsbefugnis zusteht. Sind zwei
Geschäftsführer bestellt, von denen nur einer Steuerberater
und Wirtschaftsprüfer ist, muß diesem
Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
a)
16.04.2003
Kurz

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag
Blatt 86 ff. Sonderband
2a)
WOTAX GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

c)
die Ausübung der für
Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich
und beruflich zulässigen Tätigkeiten gemäß
§ 33 i.V.m. § 57 Absatz 3 StBerG, und zwar
insbesondere
- die Beratung und Vertretung in
Steuersachen;
- die Hilfeleistung bei der Erfüllung
steuerlicher Pflichten;
- die Beratung und Hilfeleistung in
Bilanzierungs- und
Buchführungsangelegenheiten;
- die Durchführung von Abschluß- und
sonstigen betriebwirtschaftlichen
Prüfungen, soweit für Steuerberater
zulässig;
- die Existenzgründungsberatung;
- die sonstige Beratung in wirtschaftlichen
Angelegenheiten im weitesten Sinne mit
Ausnahme der Rechtsberatung;
- die gutachterliche Tätigkeit;
- sowie die Wahrung fremder Interessen in
wirtschaftlichen Angelegenheit;
- die treuhänderische Tätigkeit.
Ausgenommen sind jedoch die
Treuhandgeschäfte über die Anschaffung
und Veräußerung von Wertpapieren für
Andere und die Verwaltung und
Verwahrung von Wertpapieren für Andere
sowie Geschäfte nach dem Gesetz über
Kapitalanlagegesellschaften sowie
Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1
StBerG.
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Von Amts wegen geändert, nun:
Geschäftsführer:
Dagit, Michael, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Von Amts wegen geändert, nun:
Geschäftsführer:
Wollgarten, Horst, Aachen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlungen vom 14.10.2003 und
15.01.2004 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages
in § 1 Absatz 1 (Firma), § 3 (Gegenstand des Unternehmens),
§ 7 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die
Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes sowie
der Allgemeinen Vertretungsregelung, weiterhin die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Halten und
Übertregen von Geschäftsanteilen), § 15 (Dauer der
Gesellschaft, Kündigung), § 17 (Abtretungsverlangen statt
Einziehung), § 18 (Abfindung) sowie § 20 (Verfügung über
Geschäftsanteile) beschlossen.
a)
24.03.2004
Keßler

b)
Beschlüsse Blatt 107 ff.
Sonderband
Gesellschaftsvertrag
Blatt 117 ff. Sonderband
3c)
Berichtigung der Eintragung vom
24.03.2004 von Amts wegen, nun:

die Ausübung der für
Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich
und berufrechtlich zulässigen Tätigkeiten
gemäß § 33 i.V.m. § 57 Absatz 3 StBerG,
und zwar insbesondere
- die Beratung und Vertretung in
Steuersachen;
- die Hilfeleistung bei der Erfüllung
steuerlicher Pflichten;
- die Beratung und Hilfeleistung in
Bilanzierungs- und
Buchführungsangelegenheiten;
- die Durchführung von Abschluß- und
sonstigen betriebwirtschaftlichen
Prüfungen, soweit für Steuerberater
zulässig;
- die Existenzgründungsberatung;
- die sonstige Beratung in wirtschaftlichen
Angelegenheiten im weitesten Sinne mit
Ausnahme der Rechtsberatung;
- die gutachterliche Tätigkeit;
- sowie die Wahrung fremder Interessen in
wirtschaftlichen Angelegenheit;
- die treuhänderische Tätigkeit.
Ausgenommen sind jedoch die
Treuhandgeschäfte über die Anschaffung
und Veräußerung von Wertpapieren für
Andere und die Verwaltung und
Verwahrung von Wertpapieren für Andere
sowie Geschäfte nach dem Gesetz über
Kapitalanlagegesellschaften sowie
Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1
StBerG.
a)
15.04.2004
Keßler
4b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Bonn, Jens Richard, Riedstadt, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geändert, nun:
Geschäftsführer:
Dagit, Michael, Aachen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2004 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Abs. 1 Satz 2
(Zustimmungsbedürftige Geschäfte/Eigenverantwortlichkeit), §
13 Abs. 2 (Verschwiegenheitspflicht/Kontrollrecht), § 16 Abs. 4
(Einziehung von Geschäftsanteilen), § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs.
4 und Abs. 5 Satz 2 (Abfindung), § 20 (Verfügung über
Geschäftsanteile) sowie § 21 Abs. 2 und 3
(Wettbewerbsverbot) beschlossen.
a)
20.07.2004
Marschner

b)
Beschlüsse Blatt 147 ff.,
162 Sonderband
Gesellschaftsvertrag
Blatt 150 ff. Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.