Handelsregister · HRB 13827
Chronologischer Auszug
Worms Advisory GmbH · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Worms Advisory GmbH b) Bad Homburg v. d. Höhe Geschäftsanschrift: Döllesweg 17, 61350 Bad Homburg v. d. Höhe c) Die Beratung Dritter, insbesondere von Gesellschaften, bei Unternehmensfinanzierungen, ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 1 i.V.m. § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) bedürfen. | 50.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Worms, Ulrich, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2017 | a) 08.03.2017 Kloos b) Fall 1 | |
| 2 | c) Die Beratung Dritter, insbesondere von Gesellschaften, bei Unternehmensfinanzierungen, sowie die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehn gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO). Ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 1 i.V.m. § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) bedürfen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. | a) 27.09.2017 Kloos b) Fall 2 | |||
| 3 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Die Beratung Dritter, insbesondere von Gesellschaften, bei Unternehmensfinanzierungen, sowie die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO). Ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 1 i.V.m. § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) bedürfen. | a) 12.10.2017 Weil |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.