Handelsregister · HRB 13827

Chronologischer Auszug

Worms Advisory GmbH · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Worms Advisory GmbH

b)
Bad Homburg v. d. Höhe
Geschäftsanschrift:
Döllesweg 17, 61350 Bad Homburg v. d.
Höhe

c)
Die Beratung Dritter, insbesondere von
Gesellschaften, bei
Unternehmensfinanzierungen,
ausgenommen sind Tätigkeiten oder
Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 1
i.V.m. § 32 des Gesetzes über das
Kreditwesen (KWG) bedürfen.
50.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Worms, Ulrich, Bad Homburg v. d. Höhe,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2017
a)
08.03.2017
Kloos

b)
Fall 1
2c)
Die Beratung Dritter, insbesondere von
Gesellschaften, bei
Unternehmensfinanzierungen, sowie die
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis
der Gelegenheit zum Abschluss von
Verträgen über Darlehn gemäß § 34c
Gewerbeordnung (GewO). Ausgenommen
sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die einer
Erlaubnis nach § 1 i.V.m. § 32 des
Gesetzes über das Kreditwesen (KWG)
bedürfen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2017 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand)
beschlossen.
a)
27.09.2017
Kloos

b)
Fall 2
3c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt,
nun:
Die Beratung Dritter, insbesondere von
Gesellschaften, bei
Unternehmensfinanzierungen, sowie die
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis
der Gelegenheit zum Abschluss von
Verträgen über Darlehen gemäß § 34c
Gewerbeordnung (GewO). Ausgenommen
sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die einer
Erlaubnis nach § 1 i.V.m. § 32 des
Gesetzes über das Kreditwesen (KWG)
bedürfen.
a)
12.10.2017
Weil

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.