Handelsregister · HRB 205021

Chronologischer Auszug

WorldHome Berlin Bau GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.07.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
WorldHome Berlin Bau GmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Kaiserin-Augusta-Allee 40,
10589 Berlin

c)
Die Durchführung von Bodenleger- und Trockenbauarbeiten sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Nebentätigkeiten des Bodenlegerund Trockenbauhandwerks,
und Raumausstattung. Der Abbruch von Gebäuden und die
Schuttbeseitigung (keine genehmigungspflichtige Entsorgung).
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Bihorac, Hamza, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
11.03.2019
a)
21.03.2019
Bauhoff
2b)
Geschäftsanschrift:
Detmolder Straße 66, 10715
Berlin
a)
26.04.2021
Ehlert
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg
vom 06.02.2025 (AZ: 36w IN
4905/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und
bestimmt, dass Verfügungen
der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
11.02.2025
Zierl
4b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass
Verfügungen der Schuldnerin
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss
des Amtsgerichts Charlottenburg vom 19.05.2025 (AZ: 36w
IN 4905/24) aufgehoben.
a)
26.05.2025
Zierl
5b)
Die Gesellschaft ist durch
rechtskräftige Abweisung eines
Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens
deckenden Masse auf Grund
des § 60 Abs. 1 Nr. 5 Gmb-
HG aufgelöst. (Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg
vom 04.09.2025 AZ: 36w IN
4905/24)
Von Amts wegen eingetragen.
a)
14.10.2025
Zierl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.