Handelsregister · HRB 205021
Chronologischer Auszug
WorldHome Berlin Bau GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) WorldHome Berlin Bau GmbH b) Berlin Geschäftsanschrift: Kaiserin-Augusta-Allee 40, 10589 Berlin c) Die Durchführung von Bodenleger- und Trockenbauarbeiten sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Nebentätigkeiten des Bodenlegerund Trockenbauhandwerks, und Raumausstattung. Der Abbruch von Gebäuden und die Schuttbeseitigung (keine genehmigungspflichtige Entsorgung). | 25.000,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Bihorac, Hamza, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 11.03.2019 | a) 21.03.2019 Bauhoff | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Detmolder Straße 66, 10715 Berlin | a) 26.04.2021 Ehlert | ||||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 06.02.2025 (AZ: 36w IN 4905/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 11.02.2025 Zierl | ||||
| 4 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 19.05.2025 (AZ: 36w IN 4905/24) aufgehoben. | a) 26.05.2025 Zierl | ||||
| 5 | b) Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 5 Gmb- HG aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 04.09.2025 AZ: 36w IN 4905/24) Von Amts wegen eingetragen. | a) 14.10.2025 Zierl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.