Handelsregister · HRB 54766

Registerinformationen

Wonderful Trading GmbH · Amtsgericht Offenbach am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Wonderful Trading GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Rodgau
Geschäftsanschrift
Raiffeisenstraße 2 B11, 63110 Rodgau

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 54766
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Letzte Eintragung
09.09.2025
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

1. Internationaler Groß- und Einzelhandel mit Waren einschließlich Im- und Export sowie E-Commerce und Handelsvertretung von elektronischen Produkten, Haushaltsprodukten, Kosmetika und Kleidung, und ähnliches, soweit genehmigungsfrei; 2. Unternehmens- und Investitionsberatung; Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der obengenannten Handelsgeschäfte, insb. der Business- und Produktberatungen, der Förderung des internationalen personellen, kulturellen, technischen, und kommerziellen Austausches, insb. zwischen China und Deutschland, soweit genehmigungsfrei; 3. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte tätigen, die den Unternehmensgegenstand fördern. Sie darf insbesondere gleichartige oder ähnliche Unternehmen in jeder zulässigen Rechtsform errichten, erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Lena Laumann

Eppertshausen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 20.05.2021

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 2 Beschluss Blatt 18 der Akte

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 48/25) vom 30.06.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.