Verwaltung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thorsten Stark
Meerbusch
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27. September 2001 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12. Juli 2018 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 12. Juli 2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft, Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung von Bochum (bisher Amtsgericht Bochum HRB 15675) nach Meerbusch beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.