Handelsregister · VR 380601
Chronologischer Auszug
Wollmatinger Dorffest, eingetragener Verein · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Wollmatinger Dorffest, eingetragener Verein b) Konstanz | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. b) Erster Vorsitzender: Heider, Matthias, Konstanz, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Degen, Ludwig, Kaufmann, Konstanz | a) Verein Satzung vom 10.01.1995 | a) 20.04.2015 Hurst b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.04.2015. Tag der ersten Eintragung: 12.06.1996 |
| 2 | b) Nicht mehr Erster Vorsitzender: Heider, Matthias, Konstanz, *XX.XX.XXXX Gewählt als Erster Vorsitzender: Franzl, Peter Erhard, Konstanz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Zweiter Vorsitzender: Degen, Ludwig, Kaufmann, Konstanz Gewählt als Zweite Vorsitzende: Weber, Regina, Konstanz, *XX.XX.XXXX | a) 29.03.2016 Volkmer | ||
| 3 | b) Nicht mehr Erster Vorsitzender: Franzl, Peter Erhard, Konstanz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Zweite Vorsitzende: Weber, Regina, Konstanz, *XX.XX.XXXX Gewählt als Erster Vorsitzender: Streibert, Bernfried Wolfgang, Konstanz, *XX.XX.XXXX Gewählt als Zweiter Vorsitzender: Stadelhofer, Kilian, Konstanz, *XX.XX.XXXX | a) 21.07.2017 Volkmer | ||
| 4 | b) Nicht mehr Erster Vorsitzender: Streibert, Bernfried Wolfgang, Konstanz, *XX.XX.XXXX Gewählt als Erster Vorsitzende: Groß, Daniel Lothar, Konstanz, *XX.XX.XXXX | a) 10.11.2017 Volkmer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.