Wolff-Automaten Gerhard Wolff Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Waldbrunn
Geschäftsanschrift
Röntgenstraße 15, 97295 Waldbrunn
Kapital
52.000,00 EUR
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 9096
Gericht
Amtsgericht Würzburg
Letzte Eintragung
01.08.2025
Abrufstand
16.06.2026
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Spielsalons für Münzspielautomaten und deren Aufstellung in Gastwirtschaften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Lutz Wagner
Raunheim
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Michael Mühleck
Waldbrunn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Magdalena Gross
Waldbrunn
Geschäftsführer(in)
David Reinheckel
Vallendar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.06.1984, zuletzt geändert am 21.12.2001.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2006 hat die Änderung des § 2 (Sitz, bisher Mainz, Amtsgericht Mainz HRB 2981) der Satzung beschlossen.
Unternehmensvertrag
Zwischen der Gesellschaft und der Firma Harlekin Spiel- und Unterhaltungsautomaten Betriebsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Waldbrunn als herrschendem Unternehmen ist am 30. November 1993 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft durch Beschluss vom 20. Dezember 1993 zugestimmt hat.
Am 04.07.2013 wurde der mit der Harlekin Spiel- und Unterhaltungsautomaten Betriebsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Waldbrunn (Amtsgericht Würzburg HRB 3714) als herrschender Gesellschaft geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geändert. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 04.07.2013 zugestimmt.