Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 11.04.2017 (Az. 1507 IN 620/17) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom München (Az. 1507 IN 620/17) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 25.1.2022 (Az. 1507 IN 620/17) nach Schlussverteilung aufgehoben.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.