Zweck der Genossenschaft ist die Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine sozial verantwortliche und umweltverträgliche Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft hat insbesondere das Ziel, Wohnungen für Mitglieder zu errichten und zu erwerben denen die Rechte nach § 14 a der Satzung zustehen. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten und erwerben. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Infrastruktur und der erneuerbaren Energien anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetrieb, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Auslandsgeschäfte zur Herstellung von Wohn- und Gewerberaum, sowie zur Anschaffung von Ferien- und Erholungsgrundstücken sind zulässig, soweit dieses nach deutschem Recht zulässig ist. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Herbert Steppacher
Strausberg
Prokurist(in)
Klaus-Henner Größle
Mammendorf
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Kai Herbst
Wilnsdorf-Niederdilfen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
eingetragene Genossenschaft
Satzung
Satzung errichtet am 12.04.2002 und mit Beschluss der Generalversammlung vom 28.05.2002 geändert.
Die Generalversammlung vom 04.11.2002 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 29.11.2006 hat die Änderung der §§ 8 Abs. 2 ( Übertragung des Geschäftsguthabens, 11 Abs. 1 c) ( Ausschluss eines Mitgliedes ), 12 ( Auseinandersetzung ), 13 Abs. 3 a,b) ( Rechte der Mitglieder ), 17 a ( Mindestkapital ), 22 ( Leitung und Vertretung der Genossenschaft ), 24 Abs. 2 ( Aufsichtsrat ), 27 Abs. 4 ( Sitzungen des Aufsichtsrates ), 28 Abs. 15 ( Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat ), 32 Abs. 2, 3 ( Einberufung der Mitgliederversammlung ) und 35 Abs. 2 (4) ( Mehrheitserfordernisse ) der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 27.09.2007 hat die Änderung des § 7 Abs. 2 (Kündigung der Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 29.06.2010 hat die Änderung des § 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 30.06.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) der Satzung beschlossen. Ferner wurde in der gesamten Satzung das Wort "Mitgliederversammlung" durch das Wort "Generalversammlung" ersetzt. Der Satzung wurde eine Anlage 1 beigefügt.
Die Generalversammlung vom 28.06.2012 hat die Änderung der §§ 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 12 (Auseinandersetzung), 17 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 21 (Vorstand) sowie Anlage 1 der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 19.06.2013 hat die Änderung des § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 28.06.2017 hat die Änderung der §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 17a (Mindestkapital), 18 (Kündigung freiwillig übernommener Anteile), 30 (Stimmrecht in der Generalversammlung), 34 (Zuständigkeit der Generalversammlung), 39 (Rücklagen), 40 (Gewinnverwendung/Festverzinsung) der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 06.09.2023 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.