Übernahme und Fortführung des Bereiches Wohungswirtschaft der Gemeinde Ostseebad Binz -vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen - alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus der Kommunalen Siedlungspolitik und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben zu übernehmen - städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen - Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, Eigenheime und Eigentumswohnungen erwerben, errichten, betreuen, bewirtschaften, veräußern, vermitteln und verwalten - Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser vertritt die Gesellschaft allein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Heike Schierhorn
Neuenkirchen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.06.1994 zuletzt geändert am 01.07.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand) und § 7 (Vertretung der Gesellschaft) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Ziffer 7 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr eine Änderung des der Bilanzierungsanweisung sowie mit einer Erweiterung um § 8 Ziffer 12 (Bestellung, Amtszeit Aufsichtsrat) eine Korrespondenzänderung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.09.2019 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 7 Ziffer 4c und 7 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr eine Änderung der Maßgaben zur Unterrichtung der Gemeinde und mit einer Ergänzung des § 10 (Aufsichtsrat) um eine Ziffer 6 ein Teilnahmerecht des Bürgermeisters sowie mit einer Ergänzung des § 15 Ziffer 2 und 5 (Jahresabschluß) erweiterte Rechte der Gemeinde und der Prüfungsbehörde beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Betriebes Kommunale Gebäudewirtschaft Binz, dessen Vermögen gem. Art 22 IV EinigV, §§ 1, 6 I KVG, 1a VZOG auf die Gemeinde Binz übergegangen ist.
Freitext
Gesellschaftsvertrag, Blatt 108 ff Sdb.
Tag der ersten Eintragung: 26.11.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.08.2006.
Ergänzung der Eintragung lfd. Nr. 6 Spalte 6a vom 18.09.2019
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