Handelsregister · GnR 362
Chronologischer Auszug
Wohnungsverein Münster von 1893, eingetragene Genossenschaft · Amtsgericht Münster
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Wohnungsverein Münster von 1893, eingetragene Genossenschaft b) Münster c) 1. Die Genossenschaft errichtet und bewirtschaftet Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen und überläßt sie ihren Mitgliedern zu angemessenen Preisen. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, bewirtschaften, erwerben, betreuen sowie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit der wohnlichen Versorgung der Mitglieder sowie die Herstellung von Gemeinschaftsanlagen, von Versorgungseinrichtungen und von Räumen für Werkstätten, für Gewerbebetriebe und für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Diese kann sie im Sinne des genossenschaftlichen Förderungsauftrags auch selbst betreiben.3. Beteiligungen der Genossenschaft an Gesellschaften, Personenvereinigungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind zulässig, wenn sie zweckmäßig und geeignet sind, dem Förderungsauftrag gem. Abs. 1 zu dienen (§ 1 Abs. 2 GenG). 4. Die Genossenschaft richtet ihren Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG aus. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 Nr .4 die Grundsätze. | Genossenschaft mit beschränkter Nachschußpflicht. Haftsumme 1.100,-- Euro. Durch die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Sturm, Bernd, Münster, *XX.XX.XXXX Vorstand: Brüggemeyer, Gabriele, Münster, *XX.XX.XXXX Vorstand: Tewes, Rolf, Münster, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Statut vom 23.11.1893 zuletzt geändert am 06.05.2002 b) Die Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrats werden unter Nennung des Aufsichtsrats vom Vorsitzer oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet.Bekanntmachungen werden in den Tageszeitungen "Westfälische Nachrichten" und "Münstersche Zeitung" veröffentlicht. | a) 06.04.2004 David b) Tag der ersten Eintragung: 10.04.1902 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.04.2004. | |
| 2 | c) 1. Die Genossenschaft errichtet und bewirtschaftet Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen und überläßt sie ihren Mitgliedern zu angemessenen Preisen. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, bewirtschaften, erwerben, betreuen sowie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit der wohnlichen Versorgung der Mitglieder sowie die Herstellung von Gemeinschaftsanlagen, von Versorgungseinrichtungen und von Räumen für Werkstätten, für Gewerbebetriebe und für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Diese kann sie im Sinne des genossenschaftlichen Förderungsauftrags auch selbst betreiben.3. Beteiligungen der Genossenschaft an Gesellschaften, Personenvereinigungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind zulässig, wenn sie zweckmäßig und geeignet sind, dem Förderungsauftrag gem. Abs. 1 zu dienen (§ 1 Abs. 2 GenG). 4. Die Genossenschaft richtet ihren Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG aus. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 Nr .5 die Grundsätze. | a) Die Mitgliederversammlung hat am 13.05.2009 Änderungen der Satzung beschlossen: ergänzt wurde die Überschrift in Abschnitt II und § 2 (Zweck und Gegenstand), geändert wurden § 2 Abs. 5 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 ((Beitrittsgeld), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 11 (Ausschließung eines Mitglieds), § 12 (Auseinandersetzung), wobei die Änderung in § 12 Abs. 4 mit Ausnahme des letzten Satzes des § 12 Abs. 4 (Verjährungsfrist) von der Eintragung ausgenommen ist, § 13 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Recht auf wohnliche Versorgung sowie auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung freiwillig übernommener Anteile), § 21 (Vorstand), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 sowie die Überschrift zu § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrats), § 28 (Gemeinsame Beratungen und Beschlussfassungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Mitgliederversammlung), § 31 (Stimmrecht), § 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), wobei die Änderung in § 32 Abs. 2 Satz 1 von der Eintragung ausgenommen ist, § 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 34 (Wahlen durch die Mitgliederversammlung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 40 (Rücklagen), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung), § 45 (Auflösung und Abwicklung) und § 46 (Schlussbestimmung). Bisherige geschlechtsbezogene Bezeichnungen in einzelnen Bestimmungen der Satzung wurden auf die männliche Form beschränkt. | a) 09.09.2009 Gerstgarbe | |||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Brüggemeyer, Gabriele, Münster, *XX.XX.XXXX Vorstand: Lukas, Friedrich, Münster, *XX.XX.XXXX | a) 21.04.2015 Gerstgarbe | ||||
| 4 | b) Bestellt zum Vorstand: Junker, Rüdiger, Münster, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Tewes, Rolf, Münster, *XX.XX.XXXX | a) 25.06.2018 Hartmann | ||||
| 5 | b) Nicht mehr Vorstand: Sturm, Bernd, Münster, *XX.XX.XXXX Bestellt zum Vorstand: Maas-Petermann, Jürgen, Münster, *XX.XX.XXXX | a) 27.04.2020 Leve |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.