Handelsregister · GnR 362

Chronologischer Auszug

Wohnungsverein Münster von 1893, eingetragene Genossenschaft · Amtsgericht Münster

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wohnungsverein Münster von 1893,
eingetragene Genossenschaft

b)
Münster

c)
1. Die Genossenschaft errichtet und
bewirtschaftet Wohnungen in allen
Rechts- und Nutzungsformen und
überläßt sie ihren Mitgliedern zu
angemessenen Preisen. 2. Die
Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen errichten,
bewirtschaften, erwerben, betreuen
sowie alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
auch Dienstleistungen im
Zusammenhang mit der wohnlichen
Versorgung der Mitglieder sowie die
Herstellung von Gemeinschaftsanlagen,
von Versorgungseinrichtungen und von
Räumen für Werkstätten, für
Gewerbebetriebe und für soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen. Diese kann sie im Sinne
des genossenschaftlichen
Förderungsauftrags auch selbst
betreiben.3. Beteiligungen der
Genossenschaft an Gesellschaften,
Personenvereinigungen und
Körperschaften des öffentlichen Rechts
sind zulässig, wenn sie zweckmäßig und
geeignet sind, dem Förderungsauftrag
gem. Abs. 1 zu dienen (§ 1 Abs. 2
GenG). 4. Die
Genossenschaft richtet ihren
Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung
nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG aus. 5. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand
und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28
Nr .4 die Grundsätze.
Genossenschaft mit
beschränkter Nachschußpflicht.
Haftsumme 1.100,-- Euro. Durch
die Beteiligung mit weiteren
Geschäftsanteilen tritt eine
Erhöhung der Haftsumme nicht
ein.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Sturm, Bernd, Münster, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Brüggemeyer, Gabriele, Münster,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Tewes, Rolf, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Statut vom 23.11.1893 zuletzt geändert am
06.05.2002

b)
Die Bekanntmachungen werden unter der
Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie
sind von zwei Vorstandsmitgliedern zu
unterzeichnen. Bekanntmachungen des
Aufsichtsrats werden unter Nennung des
Aufsichtsrats vom Vorsitzer oder bei
Verhinderung von seinem Stellvertreter
unterzeichnet.Bekanntmachungen werden in
den Tageszeitungen "Westfälische
Nachrichten" und "Münstersche Zeitung"
veröffentlicht.
a)
06.04.2004
David

b)
Tag der ersten Eintragung:
10.04.1902
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.04.2004.
2c)
1. Die Genossenschaft errichtet und
bewirtschaftet Wohnungen in allen
Rechts- und Nutzungsformen und
überläßt sie ihren Mitgliedern zu
angemessenen Preisen. 2. Die
Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen errichten,
bewirtschaften, erwerben, betreuen
sowie alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
auch Dienstleistungen im
Zusammenhang mit der wohnlichen
Versorgung der Mitglieder sowie die
Herstellung von Gemeinschaftsanlagen,
von Versorgungseinrichtungen und von
Räumen für Werkstätten, für
Gewerbebetriebe und für soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen. Diese kann sie im Sinne
des genossenschaftlichen
Förderungsauftrags auch selbst
betreiben.3. Beteiligungen der
Genossenschaft an Gesellschaften,
Personenvereinigungen und
Körperschaften des öffentlichen Rechts
sind zulässig, wenn sie zweckmäßig und
geeignet sind, dem Förderungsauftrag
gem. Abs. 1 zu dienen (§ 1 Abs. 2
GenG). 4. Die
Genossenschaft richtet ihren
Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung
nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG aus. 5. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand
und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28
Nr .5 die Grundsätze.
a)
Die Mitgliederversammlung hat am
13.05.2009 Änderungen der Satzung
beschlossen:
ergänzt wurde die Überschrift in Abschnitt II
und § 2 (Zweck und Gegenstand),
geändert wurden
§ 2 Abs. 5 (Zweck und Gegenstand),
§ 3 (Mitglieder),
§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft),
§ 5 ((Beitrittsgeld),
§ 7 (Kündigung der Mitgliedschaft),
§ 11 (Ausschließung eines Mitglieds),

§ 12 (Auseinandersetzung),
wobei die Änderung in § 12 Abs. 4 mit
Ausnahme des letzten Satzes des § 12 Abs. 4
(Verjährungsfrist) von der Eintragung
ausgenommen ist,

§ 13 (Rechte der Mitglieder),
§ 14 (Recht auf wohnliche Versorgung sowie
auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen),
§ 16 (Pflichten der Mitglieder),
§ 17 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben),
§ 18 (Kündigung freiwillig übernommener
Anteile),
§ 21 (Vorstand),
§ 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands),
§ 24 (Aufsichtsrat),
§ 25 sowie die Überschrift zu § 25 (Aufgaben
und Pflichten des Aufsichtsrats),
§ 27 (Sitzungen des Aufsichtsrats),
§ 28 (Gemeinsame Beratungen und
Beschlussfassungen von Vorstand und
Aufsichtsrat),
§ 30 (Mitgliederversammlung),
§ 31 (Stimmrecht),

§ 32 (Einberufung der
Mitgliederversammlung),
wobei die Änderung in § 32 Abs. 2 Satz 1 von
der Eintragung ausgenommen ist,

§ 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und
Beschlussfassung),
§ 34 (Wahlen durch die
Mitgliederversammlung),
§ 35 (Zuständigkeit der
Mitgliederversammlung),
§ 40 (Rücklagen),
§ 43 (Bekanntmachungen),
§ 44 (Prüfung),
§ 45 (Auflösung und Abwicklung) und
§ 46 (Schlussbestimmung).

Bisherige geschlechtsbezogene
Bezeichnungen in einzelnen Bestimmungen
der Satzung wurden auf die männliche Form
beschränkt.
a)
09.09.2009
Gerstgarbe
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Brüggemeyer, Gabriele, Münster,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Lukas, Friedrich, Münster,
*XX.XX.XXXX
a)
21.04.2015
Gerstgarbe
4b)
Bestellt zum
Vorstand:
Junker, Rüdiger, Münster,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Tewes, Rolf, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
25.06.2018
Hartmann
5b)
Nicht mehr
Vorstand:
Sturm, Bernd, Münster, *XX.XX.XXXX
Bestellt zum
Vorstand:
Maas-Petermann, Jürgen, Münster,
*XX.XX.XXXX
a)
27.04.2020
Leve

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.