Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Clement
Cadolzburg
Vorstand
Roland Schaal
Roßtal
Prokurist(in)
Udo Schottdorf
Spalt
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Matthias Gast
Nürnberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.03.1925 zuletzt geändert am 19.12.1990
Die Generalversammlung vom 5.12.2001 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden:§§ 2, 4, 5, 7, 8, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 29, 31, 34, 35, 36 (nun: 37), 38 (nun: 39), 43 (nun: 44). § 36 wird neu eingefügt; hierdurch ändern sich die nachfolgenden Nummerierungen entsprechend. Der Begriff "Generalversammlung" wird überall von dem Begriff "Mitgliederversammlung" abgelöst. Der Begriff "Lagebericht" wird überall ersatzlos gestrichen. .
Die Generalversammlung vom 10.12.2008 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 Abs.2 (Gegenstand), 3 Abs.1 (Mitglieder), 4 Abs.1 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 Abs.2 (Eintrittsgeld), 7 Abs.3 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 Abs. 1 d (Ausschließung eines Mitglieds), 13 Abs.3 (Rechte der Mitglieder), 20 Abs.2, Abs.3 neu (Organe), 21 Abs.5 neu und ff.(Vorstand), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrats), 27 Abs.1 (Sitzungen des Aufsichtsrats), 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 34 Abs. 1(Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 35 Abs.3 (Mehrheits-Erfordernisse), 42, alter Abs.2 und 3 entfällt (Bekanntmachung) und 44 Abs.1 (Auflösung und Abwicklung).
Sonstige Rechtsverhältnisse
Bekanntmachungen wenden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind vom Vorstand zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. Die Bekanntmachungen werden mit Ausnahme des Jahresabschlusses in den Tagenzeitungen "Nürnberg Nachrichten" und "Nürnberger Zeitung" veröffentlicht. Der Jahresabschluß wird in der Zeitschrift der Wohnungswirtschaft Bayern, dem Organ des Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen (Baugenossenschaften und -gesellschaften) e. V., München veröffentlicht.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.04.1925. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 479 ff. So.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.