ist es, im Rahmen seiner kommunalen Aufgabenstellung vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen, städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und Beteiligungen zu halten und zu verwalten. Soweit es zur Erfüllung der in Abs. 1 genannten Zwecke erforderlich ist, kann die Gesellschaft Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, Eigenheime und Eigentumswohnungen errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten, Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Gewerbebauten, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten, mit Ausnahme von solchen nach § 34 c Abs. 1 Ziff. 1a), Ziff. 2 GewO sind nicht Unternehmensgegenstand.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
André Planer
Delitzsch
Prokurist(in)
Lars Müller
Delitzsch
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.03.1994
Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2002 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 3.062,18 EUR auf 770000 EUR und die Neufassung mit Änderung der §§ 2 (U-Gegenstand), 3 (Stammkapital/Stammeinlage) und 11 (Geschäftsführung/ Vertretung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2004 hat die Änderung der §§ 3, 5, 7, 8, 10, 11, 12, 13 und 16 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2007 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2008 hat die Änderung der §§ 5, 7, 8 und 10 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2009 hat die Änderung des § 7 (Gesellschafterversammlung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.1.2015 hat die Änderung der §§ 7 (Gesellschafterversammlung) , 8 (Aufsichtsrat), 10 (Aufgaben des Aufsichtsrats), 12 (Wirtschaftsplan) und 13 ( Buchführung, Jahesabschluss, Lagebericht, Prüfung und Offenlegung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Umwandlung des kommunalen Eigenbetriebes "Wohnungsverwaltung der Stadt Delitzsch" nach § 58 UmwG i.V. §§ 95 - 97 Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen.
Die Stadtwerke Delitzsch GmbH mit dem Sitz in Delitzsch (Amtsgericht Leipzig, HRB 16576) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2007 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.12.2007 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.12.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 7/18 SB.