Die Genossenschaft kann Wohnhäuser und Garagen sowie Grund und Boden für die Bebauung in allen Nutzungsformen bewirtschaften, errichten und erwerben. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, soweit sie dem Genossenschaftszweck dienen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Robert Pollag
Soest
Vorstand
Frank Fischer
Soest
Vorstand
Walter Rose
Soest
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.06.1952, mehrfach zuletzt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.06.2001 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2005 hat eine Neufassung des Statuts beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 Abs.2 (Eintrittsgeld), § 7 Abs. 3 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 19 (Nachschusspflicht), § 21 (Vorstand), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung) und § 45 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.05.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft) und § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), § 11 (Ausschließung eines Mitglieds), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Überlassung von Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 32 (Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 40 (Rücklagen) und § 44 (Prüfung) beschlossen. Ein neuer § 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern) wurde eingefügt.
Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2024 hat eine Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 40 (Rücklagen), § 41 (Gewinnverwendung), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung) beschlossen. § 34a (Wahlen zum Aufsichtsrat) und § 34b (Niederschrift) wurden neu eingefügt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.10.1911 Tag der letzten Eintragung:13.07.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 212 Amtsgericht Soest getreten. Freigegeben am 09.10.2003.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.