Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung; die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen; Beteiligungen sind zulässig; die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Isabel Schmidt
Saalfeld
Vorstand
Philipp Nigrin
Blankenhain
Vorstand
Martin Bauer
Saalfeld/Saale
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 20.11.1990 zuletzt geändert am 23.06.2001
Die Generalversammlung vom 09.06.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 05.06.2010 hat die Neufassung des Statuts beschlossen.
Die Generalversammlung vom 14.06.2014 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 12 (Auseinandersetzung).
Die Generalversammlung vom 15.06.2019 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung von Geschäftsguthaben), 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 15 (Überlassung von Wohnungen), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung weiterer Anteile), 20 (Organe), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 32 (Einberufung der Generalversammlung), 33 (Leitung der Generalversammlung), 34 (Zuständigkeit der Generalversammlung), § 35 (Mehrheitserfordernisse), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 39 (Rücklagen), 40 (Gewinnverwendung) sowie 42 (Bekanntmachungen).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.09.1991. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben und von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Statut Bl. 128 ff SB.
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