Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs.2 GenG sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Udo Zill
Roßwein
Vorstand
Bodo Clauß
Roßwein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.12.1990 zuletzt geändert am 24.04.2001
Die Mitgliederversammlung vom 10.12. 2003 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; insbesondere geändert wurden: § 2 (Zweck und Gegenstand) sowie § 19 (Ausschluss der Nachschußpflicht).
Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2019 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in § 2 ( Zweck und Gegenstand der Genossenschaft ), beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluß der Delegiertenversammlung vom 13. Dezember 1990 erfolgte durch Satzungsänderung, auf der Grundlage GBl. I Nr. 53 vom 16. August 1990, die Umwandlung der AWG "Einheit" Roßwein (Rat des Kreises Döbeln Reg.-Nr. 12/54) mit Sitz in Roßwein ineine eingetragene Genossenschaft unter der Firma "Wohnungsgenossenschaft Roßwein eG" mit Sitz in Roßwein.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.05.1991. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bd.II Bl.3 ff; Beschluss Bl.42/44 SB
Beschluss Bl. 71-78 SB Neue Satzung Bl. 79-105 SB
Beschluss Bl. 117 SB
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.08.2008 geändert durch §3 Ziffer 6 Sächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz (SächsGVBl. 2008 Seite 102) in Verbindung mit §1 Abs.2 Nr.2 Sächsisches Justizgesetz, §9 Nr.1 Sächsische Justizorganisationsverordnung; bisher Amtsgericht Leipzig, nunmehr Amtsgericht Chemnitz.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.