Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Katja Pohl
Zettlitz OT Kralapp
Vorstand
Christoph Lichtenberg
Burgstädt
Vorstand
Sabine Scheffler
Wechselburg
Vorstand
Andreas Jogsch
Rochlitz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.09.1991 zuletzt geändert am 19.06.2000
Die Mitgliederversammlung vom 11.06.2008 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung des § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 21 (Vorstand) und 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung) sowie der Anlage 1 zu § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Genossenschaft war bisher im Register des Landratsamtes Rochlitz Reg.-Nr. 40/1955 unter der Firma AWG VEB Sternradio Rochlitz registriert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.06.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 94-106 SB
Beschluss Bl. 133-135 SB
Beschluss Bl. 151-157 SB
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.