Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Stentzel
Quedlinburg
Vorstand
Daniel Resch
Quedlinburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.11.1990 zuletzt geändert am 05.10.2005
Die Vertreterversammlung vom 19.06.2008 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung in den §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und 43 (Bekanntmachungen) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Generalversammlung vom 24.06.2009 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde: § 24 (Aufsichtsrat).
Die Vertreterversammlung vom 26.06.2013 hat die Änderung der §§ 21 (Vorstand) und 24 (Aufsichsrat) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Generalversammlung vom 24.06.2015 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 3 (Mitglieder), 13 (Rechte der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), (21 Vorstand), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 32 (Vertreterversammlung), 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss) und 44 (Prüfung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Die Generalversammlung vom 02.12.2015 hat die Änderung des § 1 (Wahlvorstand) der Wahlordnung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.12.1991. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Magdeburg, GnR 404) getreten. Satzung Bl. 18 - 50 des VII. So.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.