Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Wetzorke
Nürnberg
Vorstand
Matthias Finck
Nürnberg
Vorstand
Sascha Fricke
Nürnberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.02.1921 zuletzt geändert am 17.11.2001
Die Generalversammlung vom 09.12.2006 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurde § 1 (Firma).
Die Generalversammlung vom 02.11.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 08.11.2014 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 40 (Rücklagen).
Die Mitgliederversammlung vom 03.11.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 7 Abs. 2 (Kündigung der Mitgliedschaft) und 17 Abs. 3 - 8 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben). Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2019 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde: § 17 Abs. 2 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben).
Die Mitgliederversammlung vom 04.11.2022 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 32 (Mitgliederversammlung), 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 40 (Rücklagen) und 43 (Bekanntmachungen).
Die Generalversammlung vom 14.06.2024 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 24 (Aufsichtsrat), 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung) und 43 (Bekanntmachungen). Neu eingefügt wurden: §§ 34a (Wahlen zum Aufsichtrat) und 34b (Niederschrift).
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 559 So.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind vom Vorstand zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. Die Bekanntmachungen werden in den "Nürnberger Nachrichten" und der "Nürnberger Zeitung" veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.