Bewirtschaftung, Errichtung, Vermittlung und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Übernahme aller im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Josef Wegscheider
Mindelheim
Vorstand
Erwin Putz
Mindelheim
Prokurist(in)
Florian Schuster
Mindelheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Franz Anwander
Dirlewang
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Wilhelm Lehner
Mindelheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.04.1921 zuletzt geändert am 21.10.2002
Die Generalversammlung vom 18.05.2010 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden (teilweise nur redaktionell): §§ 2 (Gegenstand), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung der Mitglieschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschließung eines Mitglieds), 13 (Rechte der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile u. Geschäftsguthaben), 21 (Vorstand), 22 (Leitung u. Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben u. Pflichten des Vorstands), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzung des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand u. Aufsichtsrat), eingefügt wurde: § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- u. Aufsichtsratsmitgliedern), entsprechend neu nummeriert und zusätzlich geändert wurden: §§ 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 34 (Leitung der Mitgliederversammlung u. Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse), 38 (Geschäftsjahr u. Aufstellung des Jahresabschlusses), 43 (Bekanntmachungen), 44 (Prüfung).
Die Generalversammlung vom 26.04.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 11.04.2019 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 21 Abs. 3 (Vorstand).
Die Generalversammlung vom 25.04.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden u.a. sprachliche Änderungen beschlossen und die §§ 32a - 32c (Hybride Mitgliederversammlung, Virtuelle Mitgliederversammlung, Mitgliederversammlung im gestreckten Verfahren), 34a (Wahlen zum Aufsichtsrat) und 34b (Niederschrift) neu eingefügt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft Babenhausen eG mit dem Sitz in Babenhausen (Amtsgericht Memmingen GnR 335) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.1998 und des Beschlusses der Generalversammmlungen vom 19.06.1998 und 06.08.1998 mit der Genossenschaft durch Übertragung des Vermögens als Ganzes auf diese verschmolzen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.05.1921. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 474 So.
Beschluss Bl. 481 So
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.