Förderung der Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, verkaufen und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ulf Reinhardt
Lüneburg
Vorstand
Andreas Steiger
Lüneburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 05.06.1919
Die Generalversammlung vom 24.06.2008 hat die Änderung bzw. Neufassung des Statuts insgesamt beschlossen.
Die Generalversammlung vom 28.06.2021 hat die Änderungen der Satzung in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 10 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Kündigung weiterer Anteile), § 20 (Vorstand), § 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufsichtsrat), § 24 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 26 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 30 (Mitgliederversammlung), § 31 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 33 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 37 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 41 (Bekanntmachungen) und in § 42 (Prüfung) beschlossen. § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft) ist ersatzlos gestrichen. § 28a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern) und § 28b (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern) sind neu hinzugefügt worden.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitglieder haben auch im Falle der Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschüsse zu leisten.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.08.1919 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.10.2005.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.