Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Markus Kaiser
Lüdenscheid
Vorstand
Götz Land
Kierspe
Vorstand
Nadine Schelberg
Lüdenscheid
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 15.06.1971 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Lüdenscheid GnR 101) getreten. Freigegeben am 22.07.2004.
Protokoll Bl. 263 - 264 SdB
Satzung
Satzung vom 04.12.1897 zuletzt geändert am 15.11.2001
Die Mitgliederversammlung vom 07.11.2007 hat die Änderung der §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), 13 (Rechte der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 21 (Vorstand), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 42 (Bekanntmachungen), 43 (Prüfung) und 44 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.