Handelsregister · GnR 236
Chronologischer Auszug
Wohnungsgenossenschaft Limbach-Oberfrohna eG · Amtsgericht Chemnitz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Kapital/Nachschusspflicht | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Wohnungsgenossenschaft Limbach- Oberfrohna eG b) Limbach-Oberfrohna c) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. | ohne Nachschusspflicht | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Weißbach, Iris, Dipl.-Ing.-oec., Oschatz Vorstand: Schawohl, Gitta, Ökonom, Auerswalde | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 06.12.1990 zuletzt geändert am 03.12.2002 b) Die Genossenschaft war bisher unter der Fa. AWG Limbach-Oberfrohna beim Rat des Bezirkes Chemnitz unter der Nr. 16/54 registriert. | a) 07.10.2003 Vorberg b) Tag der ersten Eintragung: 20.05.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 109-113 SB | |
| 2 | b) wegen neuem Wohnort neu vorgetragen: Vorstand: Schawohl, Gitta, Lichtenau, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.10.2003 hat die Änderung des § 35 (Mehrheitserfordernisse) der Satzung beschlossen. | a) 30.12.2003 Schumann b) Beschluss Bl. 150-200 SB | |||
| 3 | c) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2005 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 07.02.2006 Haase b) Beschluss Bl. 211-216 SB Satzung Bl. 217-244 SB | |||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2006 hat die Änderung der §§ 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) und 24 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen. | a) 20.12.2006 Haase b) Beschluss Bl. 368-372 SB | ||||
| 5 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Schawohl, Gitta, Lichtenau, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Bartsch, Dieter Willy, Niederwiesa, *XX.XX.XXXX | a) 10.05.2007 Haase | ||||
| 6 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Bartsch, Dieter Willy, Niederwiesa, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Wildenhain, Reiner, Niederfrohna, *XX.XX.XXXX | a) 18.12.2007 Haase | ||||
| 7 | b) neu vorgetragen: Vorstand: Weißbach, Iris, Oschatz, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2014 hat die Änderung der §§ 24 (Aufsichtsrat) und 44 (Prüfung) der Satzung beschlossen. | a) 03.12.2014 Haase | |||
| 8 | c) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.10.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Geändert wurde insbesonder § 2 ( Zweck und Gegenstand der Genossenschaft ). | a) 19.11.2020 Mehlhorn | |||
| 9 | c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Eine Versorgung der Mitglieder mit durch die Genossenschaft selbsterzeugtem elektrischem Strom (Mieterstrom) ist möglich. Dies schließt auch die Verwertung des Überschussstromes (Einspeisung) sowie den Einkauf des nicht durch Eigenerzeugung gedeckten Stromanteils ein. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von 8 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.09.2021 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand der Genossenschaft) der Satzung beschlossen. | a) 14.12.2021 Mehlhorn | |||
| 10 | c) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Eine Versorgung der Mitglieder mit durch die Genossenschaft selbsterzeugtem elektrischem Strom (Mieterstrom) ist möglich. Dies schließt auch die Verwertung des Überschussstromes (Einspeisung) sowie den Einkauf des nicht durch Eigenerzeugung gedeckten Stromanteils ein. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. | a) 28.12.2021 Mehlhorn b) Berichtigung zur Eintragung unter laufender Nummer 9 Spalte 2c. | ||||
| 11 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Wildenhain, Reiner, Niederfrohna, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Dr. Schoppe, Eberhard, Limbach- Oberfrohna, *XX.XX.XXXX | a) 12.04.2022 Mehlhorn |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.