Handelsregister · GnR 236

Chronologischer Auszug

Wohnungsgenossenschaft Limbach-Oberfrohna eG · Amtsgericht Chemnitz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensKapital/Nachschusspflichta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wohnungsgenossenschaft Limbach-
Oberfrohna eG

b)
Limbach-Oberfrohna

c)
Die Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen.
ohne Nachschusspflichta)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Weißbach, Iris, Dipl.-Ing.-oec., Oschatz
Vorstand:
Schawohl, Gitta, Ökonom, Auerswalde
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 06.12.1990 zuletzt geändert am
03.12.2002

b)
Die Genossenschaft war bisher unter der Fa.
AWG Limbach-Oberfrohna beim Rat des
Bezirkes Chemnitz unter der Nr. 16/54
registriert.
a)
07.10.2003
Vorberg

b)
Tag der ersten Eintragung:
20.05.1992.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.

Satzung Bl. 109-113 SB
2b)
wegen neuem Wohnort neu
vorgetragen:
Vorstand:
Schawohl, Gitta, Lichtenau,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.10.2003
hat die Änderung des § 35
(Mehrheitserfordernisse) der Satzung
beschlossen.
a)
30.12.2003
Schumann

b)
Beschluss Bl. 150-200 SB
3c)
Die Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen. Sie kann alle im
Bereich der Wohnungswirtschaft, des
Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2005
hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
07.02.2006
Haase

b)
Beschluss Bl. 211-216 SB
Satzung Bl. 217-244 SB
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2006
hat die Änderung der §§ 17 (Geschäftsanteile
und Geschäftsguthaben) und 24
(Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
a)
20.12.2006
Haase

b)
Beschluss Bl. 368-372 SB
5b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Schawohl, Gitta, Lichtenau,
*XX.XX.XXXX

Bestellt:
Vorstand:
Bartsch, Dieter Willy, Niederwiesa,
*XX.XX.XXXX
a)
10.05.2007
Haase
6b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Bartsch, Dieter Willy, Niederwiesa,
*XX.XX.XXXX

Bestellt:
Vorstand:
Wildenhain, Reiner, Niederfrohna,
*XX.XX.XXXX
a)
18.12.2007
Haase
7b)
neu vorgetragen:
Vorstand:
Weißbach, Iris, Oschatz, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2014
hat die Änderung der §§ 24 (Aufsichtsrat) und
44 (Prüfung) der Satzung beschlossen.
a)
03.12.2014
Haase
8c)
Die Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen. Sie
kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. Die
Genossenschaft kann Beteiligungen im
Rahmen von § 1 Abs. 2 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.10.2020
hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Geändert wurde insbesonder § 2 ( Zweck und
Gegenstand der Genossenschaft ).
a)
19.11.2020
Mehlhorn
9c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen; sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. Eine
Versorgung der Mitglieder mit durch die
Genossenschaft selbsterzeugtem
elektrischem Strom
(Mieterstrom) ist möglich. Dies schließt
auch die Verwertung des
Überschussstromes (Einspeisung) sowie
den Einkauf des nicht durch
Eigenerzeugung gedeckten Stromanteils
ein.
Die Genossenschaft kann Beteiligungen
im Rahmen von 8 1 Abs. 2 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.09.2021
hat die Änderung des § 2 (Gegenstand der
Genossenschaft) der Satzung beschlossen.
a)
14.12.2021
Mehlhorn
10c)
Die Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen.
Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. Eine
Versorgung der Mitglieder mit durch die
Genossenschaft selbsterzeugtem
elektrischem Strom (Mieterstrom) ist
möglich. Dies schließt auch die
Verwertung des Überschussstromes
(Einspeisung) sowie den Einkauf des
nicht durch Eigenerzeugung gedeckten
Stromanteils ein.
Die Genossenschaft kann Beteiligungen
im Rahmen von § 1 Abs. 2 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
a)
28.12.2021
Mehlhorn

b)
Berichtigung zur Eintragung
unter laufender Nummer 9
Spalte 2c.
11b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Wildenhain, Reiner, Niederfrohna,
*XX.XX.XXXX

Bestellt:
Vorstand:
Dr. Schoppe, Eberhard, Limbach-
Oberfrohna, *XX.XX.XXXX
a)
12.04.2022
Mehlhorn

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.