Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gabriele Schüler
Königswartha
Vorstand
Helfried Häußler
Königswartha
Vorstand
Uwe Berger
Königswartha
Vorstand
Frank Woithe
Löbau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.12.1990 zuletzt geändert am 04.07.2001
Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 19 (Nachschusspflicht).
Die Mitgliederversammlung vom 29.06.2023 hat die Änderung der § 21 (Vorstand) und § 24 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Früher eingetragen unter dem Namen Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft "Neues Leben", Königswartha (Register beim Rat des Kreises Bautzen, Register-Nr. 14/1987).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.01.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 45 SB
Beschluss Bl. 63 SB
Beschluss Bl. 72 SB
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.