Handelsregister · GnR 535

Chronologischer Auszug

Wohnungsgenossenschaft Klausenerplatz eG · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wohnungsgenossenschaft Klausenerplatz eG

b)
Berlin

c)
Die Genossenschaft kann Bauten
in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen.
Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,
des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen
und Dienstleitungen.
Beteiligungen sind zulässig.
Die Umwandlung von Mietwohnungen oder Gewerberäumen in
Wohnungseigentum nach dem
WEG ist nicht vorrangig Zweck
der Genossenschaft. Sie kann in
Ausnahmefällen beschlossen werden, wenn dadurch der Erhalt
oder die Übernahme von bestehendem Mietwohnbestand gesichert werden kann. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß
§ 28 Absatz n) die Voraussetzungen. Die Genossenschaft verfolgt
ausdrücklich das Ziel, mit bestehenden oder neu zu gründenden
Wohn- und Hausgemeinschaften
Selbstverwaltungsverträge abzuschließen. Hierzu sind von der
Mitgliederversammlung gesonderte, projekt- und grundstücksbezogene Richtlinien zu beschließen.
Die Genossenschaft richtet ihren
Geschäftsbetrieb auf die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. (1) Nr. 10
KStG aus.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
keine Nachschusspflicht.a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
2 Personen.
Die Genossenschaft wird vertreten
durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen.

b)
Vorstand:

1.
Linthe, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstand:

2.
Sokól-Herrmann, Carola,
*XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragene Genossenschaft

Das Statut ist errichtet am:
18.10.1995
mit letzter Änderung vom:
29.07.2002
a)
18.10.2005
Oertel
b)
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Statut Bl. 6-21
2b)
Ausgeschieden: Vorstand
1. Linthe, Michael

Vorstandsmitglied gemäß § 37 Abs.
1 GenG
3.
Grotrian, Wiebke, *XX.XX.XXXX, Berlin
Die Bestellung ist befristet bis zum
15.05.2006
a)
08.11.2005
Oertel
b)
Beschluss Bl.161
3b)
Ausgeschieden als befristetes Vorstandsmitglied
3. Grotrian, Wiebke

Vorstand:
4.
Grotrian, Wiebke, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstand:
5.
Ehlers, Norbert, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
03.07.2006
König
b)
Beschluss Bl. 5
Bd. 2
4c)
Die Genossenschaft kann Bauten
in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen,
Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche
und kulturelle Einrichtungen und
Dienstleitungen.
Beteiligungen sind zulässig.
Die Umwandlung von Mietwohnungen oder Gewerberäumen in
Wohnungseigentum nach dem
WEG ist nicht vorrangig Zweck
der Genossenschaft. Sie kann in
Ausnahmefällen beschlossen werden, wenn dadurch der Erhalt
oder die Übernahme von bestehendem Mietwohnbestand gesichert werden kann. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß
§ 28 Absatz n) die Voraussetzungen. Die Genossenschaft verfolgt
ausdrücklich das Ziel, mit bestehenden oder neu zu gründenden
Wohn- und Hausgemeinschaften
Selbstverwaltungsverträge abzuschließen. Hierzu sind von der
Mitgliederversammlung gesonderte, projekt- und grundstücksbezogene Richtlinien zu beschließen.
Die Genossenschaft richtet ihren
Geschäftsbetrieb auf die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. (1) Nr. 10
KStG aus.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
a)
Die Satzung ist am 13.07.2009 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8
( (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 18 (Kündigung freiwillig übernommener Anteile), § 25
(Aufgaben des Aufsichtsrates), §
32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 43 (Prüfung) und §
44 (Auflösung).
a)
19.02.2010
Kremer
5b)
Nicht mehr Vorstand:
2. Sokól-Herrmann, Carola

Vorstand:
6.
Hübner, Sarah-Marie, *XX.XX.XXXX,
Berlin
a)
07.09.2010
Kremer
6b)
Nicht mehr Vorstand:
5. Ehlers, Norbert
Nicht mehr Vorstand:
6. Hübner, Sarah-Marie

Vorstand:
7.
Betzner, Elke, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstand:
8.
Sokól-Herrmann, Carola,
*XX.XX.XXXX, Berlin
a)
06.08.2018
Vogler
7b)
Vorstand:
9.
Weber, Carl Hynek, *XX.XX.XXXX,
Berlin
a)
13.10.2021
Steinberg
8b)
Nicht mehr Vorstand:
4. Grotrian, Wiebke
Vorstand:
10.
Ingler, Sandra Barbara, *XX.XX.XXXX,
Berlin
a)
01.11.2023
Steinberg

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.