Handelsregister · GnR 535
Chronologischer Auszug
Wohnungsgenossenschaft Klausenerplatz eG · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Wohnungsgenossenschaft Klausenerplatz eG b) Berlin c) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleitungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Umwandlung von Mietwohnungen oder Gewerberäumen in Wohnungseigentum nach dem WEG ist nicht vorrangig Zweck der Genossenschaft. Sie kann in Ausnahmefällen beschlossen werden, wenn dadurch der Erhalt oder die Übernahme von bestehendem Mietwohnbestand gesichert werden kann. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 Absatz n) die Voraussetzungen. Die Genossenschaft verfolgt ausdrücklich das Ziel, mit bestehenden oder neu zu gründenden Wohn- und Hausgemeinschaften Selbstverwaltungsverträge abzuschließen. Hierzu sind von der Mitgliederversammlung gesonderte, projekt- und grundstücksbezogene Richtlinien zu beschließen. Die Genossenschaft richtet ihren Geschäftsbetrieb auf die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. (1) Nr. 10 KStG aus. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | keine Nachschusspflicht. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. b) Vorstand: 1. Linthe, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstand: 2. Sokól-Herrmann, Carola, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragene Genossenschaft Das Statut ist errichtet am: 18.10.1995 mit letzter Änderung vom: 29.07.2002 | a) 18.10.2005 Oertel b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 6-21 | |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorstand 1. Linthe, Michael Vorstandsmitglied gemäß § 37 Abs. 1 GenG 3. Grotrian, Wiebke, *XX.XX.XXXX, Berlin Die Bestellung ist befristet bis zum 15.05.2006 | a) 08.11.2005 Oertel b) Beschluss Bl.161 | ||||
| 3 | b) Ausgeschieden als befristetes Vorstandsmitglied 3. Grotrian, Wiebke Vorstand: 4. Grotrian, Wiebke, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstand: 5. Ehlers, Norbert, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 03.07.2006 König b) Beschluss Bl. 5 Bd. 2 | ||||
| 4 | c) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleitungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Umwandlung von Mietwohnungen oder Gewerberäumen in Wohnungseigentum nach dem WEG ist nicht vorrangig Zweck der Genossenschaft. Sie kann in Ausnahmefällen beschlossen werden, wenn dadurch der Erhalt oder die Übernahme von bestehendem Mietwohnbestand gesichert werden kann. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 Absatz n) die Voraussetzungen. Die Genossenschaft verfolgt ausdrücklich das Ziel, mit bestehenden oder neu zu gründenden Wohn- und Hausgemeinschaften Selbstverwaltungsverträge abzuschließen. Hierzu sind von der Mitgliederversammlung gesonderte, projekt- und grundstücksbezogene Richtlinien zu beschließen. Die Genossenschaft richtet ihren Geschäftsbetrieb auf die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. (1) Nr. 10 KStG aus. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | a) Die Satzung ist am 13.07.2009 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 ( (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 18 (Kündigung freiwillig übernommener Anteile), § 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 43 (Prüfung) und § 44 (Auflösung). | a) 19.02.2010 Kremer | |||
| 5 | b) Nicht mehr Vorstand: 2. Sokól-Herrmann, Carola Vorstand: 6. Hübner, Sarah-Marie, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 07.09.2010 Kremer | ||||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: 5. Ehlers, Norbert Nicht mehr Vorstand: 6. Hübner, Sarah-Marie Vorstand: 7. Betzner, Elke, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstand: 8. Sokól-Herrmann, Carola, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 06.08.2018 Vogler | ||||
| 7 | b) Vorstand: 9. Weber, Carl Hynek, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 13.10.2021 Steinberg | ||||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: 4. Grotrian, Wiebke Vorstand: 10. Ingler, Sandra Barbara, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 01.11.2023 Steinberg |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.