Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen und veräußern; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören die Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Manuela Kolbe
Ahlsdorf OT Ziegelrode
Vorstand
Peter Gebhardt
Hettstedt
Prokurist(in)
Nicole Apel
Helbra
Gesamtprokura gemeinsam mit einem geschäftsführenden Direktor
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.12.2000 zuletzt geändert am 23.06.2005
Die Vertreterversammlung vom 26.06.08 mit Nachtrag vom 10.06.2010 hat die Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Dabei wurden u.a. geändert: §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben).
Die Generalversammlung vom 23.06.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 21 (Vorstand), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), 44 (Prüfung) und 45 (Auflösung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Generalversammlung vom 15.06.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 13 (Rechte der Mitglieder), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 32 (Vertreterversammlung), 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung) 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss) und 44 (Prüfung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Wohnungsgenossenschaft Hettstedt e.G. ist Rechtsnachfolger der AWG Walzwerk Hettstedt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.05.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Halle-Saalkreis, GnR 239) getreten.
Alte Registerunterlagen der AWG Walzwerk Hettstedt befinden sich bei der Kreisverwaltung Hettstedt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.