Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben. Beteiligungen sind zulässig.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Falk Ebert
Gröditz
Vorstand
Marina Hahn
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.11.1990 zuletzt geändert am 17.06.2004
Die Vertreterversammlung vom 18.06.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft).
Die Vertreterversammlung vom 18.06.2014 hat die Änderung des § 44 (Prüfung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2018 hat die Änderung des § 24 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Früher eingetragen unter dem Namen Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft, Gröditz (Register der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften des Rates des Bezirkes Dresden, Register-Nr. 11/54).
Die Wohnungsgenossenschaft Prösen e.G. mit dem Sitz in Prösen (Amtsgericht Cottbus GnR 242 CB) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2006 und des Beschlusses ihrer Mitgliederversammlung vom 29.05.2006 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 08.06.2006 mit der Genossenschaft verschmolzen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.01.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 16 SB
Beschlüsse Bl. 59 u. 60 SB Verschmelzungsvertrag Bl. 58 SB
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.