Zweck der Genossenschaft ist 1.die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Roland Breun
Wendelstein
Vorstand
Alfred Hullin
Oberasbach
Prokurist(in)
Brigitte Jakobi
Oberasbach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Stefan Hildner
Fürth
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.09.1920. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 77 ff. So.
Satzung
Die Generalversammlung vom 24.06.2010 hat die Satzung inhaltlich mehrfach geändert und insgesamt die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 07.07.2011 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 ( Firma der Genossenschaft ) und 17 ( Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben ) sowie die Anlage zu § 17 als Bestandteil der Satzung.
Die Generalversammlung vom 20.09.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Neu gefasst wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschluss eines Mitglieds), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 15 (Überlassung von Wohnungen), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigungen weiterer Anteile), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sorgfachltspflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Ausichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 40 (Rücklagen), 41 (Gewinnverwendung), 43 (Bekanntmachungen) und § 44 (Prüfung). Die Anlage zu § 17 wurde gestrichen sowie § 30 a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern) neu eingefügt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die "Wohnungsgenossenschaft Oberasbach eG" mit dem Sitz in Oberasbach-Unterasbach (Amtsgericht Fürth GnR 123) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2011sowie des Beschlusses ihrer Generalversammmlung vom 29.06.2011 und des Beschlusses der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 07.07.2011 mit der Genossenschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.