Handelsregister · GnR 291

Registerinformationen

Wohnungsgenossenschaft "Frieden" Geyer eG · Amtsgericht Chemnitz

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Wohnungsgenossenschaft "Frieden" Geyer eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Geyer

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 291
Gericht
Amtsgericht Chemnitz
Letzte Eintragung
21.12.2023
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Wolfgang Rabe

Geyer

Vorstand

Roland Krämer

Geyer

Vorstand

Katrin Landmann

Annaberg-Buchholz

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 22.02.1991 zuletzt geändert am 24.05.1997
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.07.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • entstanden durch Umbildung der bisherigen AWG "Frieden" des VEB Strumpfwerke Geyer. (bisher eingetragen im AWG-Reg. des Landratsamtes Annaberg Nr. 4/1959)

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 02.09.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 92-115 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.