Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Kerstin Schulze
Flöha OT Falkenau
Vorstand
René Pahlitzsch
Flöha OT Falkenau
Vorstand
Theresa Seidel
Flöha
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.10.1990 zuletzt geändert am 26.10.2002
Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2010 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und 19 (Nachschusspflicht) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.08.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
entstanden durch Umbildung der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft "1. Mai" Flöha in Falkenau gem. VO vom 15.08.1990 zur Einführung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften der BRD für die Wohnungsgenossenschaften der DDR. (bisherige Registereintragung nicht auffindbar)
In Folge der Eingemeindung hat sich die Ortsbezeichnung des Sitzes der Genossenschaft geändert. Der Sitz lautet nunmehr Flöha. Von Amts wegen eingetragen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.03.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 227-241 SB
Beschluss Bl. 284 SB
Beschluss Bl. 319 SB
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.