Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Robert Günzel
Dresden
Vorstand
Rainer Klotz
Dresden OT Langebrück
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.02.1996 zuletzt geändert am 11.12.2000
Die Generalversammlung vom 23.06.2009 hat die Änderung der §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), 13 (Rechte der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 21 (Vorstand), 24 (Aufsichsrat), 25 (Aufgaben des Aufsichsrates), 27 (Sitzungungen des Aufsichsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichsrat), 30 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 31 (Mitgliederversammlung), 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 35 (Mehrheitserfordernisse), 41 (Gewinnverwendung), 43 (Bekanntmachungen), 44 (Prüfung) und 45 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.06.2010 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 10 (Ausschließung eines Mitgliedes) und 11 (Auseinandersetzung) der Satzung beschlossen, der § 5 (Eintrittsgeld) ist gestrichen damit wurde die Numerierung der Satzung geändert.
Durch Beschluss der Generalversammlung vom 10.11.2015 wurde § 23 (Aufsichtsrat) und § 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung) der Satzung geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 11.07.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.05.1996. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3 SB
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.