1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Günter Barber
Eisenberg
Vorstand
Steffen Sieler
Crossen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 07.12.1991 zuletzt geändert am 21.06.2005
Die Generalversammlung vom 26.06.2007 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Dabei wurde geändert: § 2 (Gegenstand des Unternehmens).
Die Generalversammlung vom 22.06.2011 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurde: § 21 Abs. 3 (Vorstand).
Die Generalversammlung vom 22.06.2011 hat die Änderung des Statuts beschlossen.
Die Generalversammlung vom 21.06.2016 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurde § 21 (Vorstand).
Die Generalversammlung vom 05.10.2021 hat die Neufassung des Statuts beschlossen.
Die Generalversammlung vom 27.06.2023 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 12 (Auseinandersetzung), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 32 (Mitgliederversammlung), 32a, 32b, 32c, 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 34a (Wahlen zum Aufsichtsrat), 34b (Niederschrift), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse), 40 (Rücklagen), 43 (Bekanntmachungen) und 44 (Prüfung) : .
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 30.09.1992. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Statut Bl. 4-42 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.