Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten , erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Torsten Johannes Adam
Calbe
Vorstand
Jens Tuschke
Magdeburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.11.1992 zuletzt geändert am 15.06.2004
Die Generalversammlung vom 25.06.2008 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 1 (Firma und Sitz), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung freiwillig übernommener Anteile), § 21 (Vorstand), § 24 (Aufsichtsrat) und § 31 (Einberufung der Mitgliederversammlung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Die Generalversammlung vom 26.06.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 3 (Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 10 (Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Handelsgesellschaft), 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), 12(Auseinandersetzung), 15 (Überlassung und Zuweisung von Wohnungen), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 19 (Auschluss der Nachschusspflicht), 20 (Organe), 21 (Vorstand), 23 (Sorgfaltspflicht des Vorstandes), 25 (Aufgabe des Aufsichtsrates), 27 (Sitzung des Aufsichtsrates), 29 (Gegenstände der gemeinsamen Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 neu (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder), 31 (Mitgliederversammlung), 34 (Leitung der Mitgliederversammlung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse), 37 (Auskunftsrecht) und 44 (Auflösung und Abwicklung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Generalversammlung vom 24. Juni 1998 hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15. Juli 1998 und des Entwurfes des Verschmelzungsvertrages vom 31. März 1998 die Verschmelzung der Genossenschaft mit der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft eG Barby/E. in Barby/E. durch Übernahme beschlossen.
Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden unter ihrer Firma in der "Volksstimme" veröffentlicht.
Die Genossenschaft war vorher unter dem Namen AWG "Einheit" Calbe/S. bei dem Rat des Bezirkes Magdeburg unter der Reg.Nr. 0003 eingetragen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.03.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Magdeburg, GnR 432) getreten. Satzung Bl. 82 ff So.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.