Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes mit Nichtmitgliedern ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Johannes Peter Dahmen
Duisburg
Vorstand
Michael Wißing
Duisburg
Vorstand
Burkhard Himmerich
Moers
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.03.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 105 Amtsgericht Rheinberg getreten.
Statut Blatt 1 ff. Sonderband
Satzung
Satzung vom 19.11.1953, zuletzt geändert am 22.02.2002. Die Mitgliederversammlung vom 30.09.2010 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), 9 (Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person), 10 (Ausschluss eines Mitgliedes), 11 (Auseinandersetzung), 12 (Rechte der Mitglieder), 13 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 17 (Kündigung weiterer Anteile), 19 (Organe), 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 22 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 25 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 30 (Mitgliederversammlung), 31 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 32 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 37 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), 38 (Rücklagen), 43 (Prüfung) und 43 (Auflösung und Abwicklung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.