Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (im Sinne eines gemeinnützigen Zwecks) der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder auch durch eine Spareinrichtung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern oder deren Angehörigen hereinnehmen. Die Genossenschaft darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftsteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betreiben. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Aufsichtsrates zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Carlo Scherrer
Friedland
Prokurist(in)
Andrea Priebe
Northeim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristenmit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Nora Michaelis
Göttingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 08.06.1891 zuletzt geändert am 21.06.2001
Die Vertreterversammlung vom 03.12.2007 hat eine Änderung des Statuts, insbesondere in §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 18 (Nachschusspflicht), 20 (Vorstand) und 41 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 17.11.2016 hat die Änderung des Statut in den §§ 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Nachschusspflicht), 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Stellung der Vertreter) und 39 (Gewinnverwendung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 21.03.2022 hat eine Änderung der Satzung in §§ 10 (Ausschließung eines Mitglieds), 11 (Auseinandersetzung), 12 (Rechte der Mitglieder), 15 (Pflichten der Mitglieder), 19 (Organe), 20 (Vorstand), 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 22 (Sorgfaltspflicht des Vorstandes), 23 (Aufsichtsrat), 24 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 25 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 28 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (jetzt: Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), 29a (jetzt: Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), 30 (jetzt: Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Stellung der Vertreter), 31 (jetzt: Vertreterversammlung), 32 (jetzt: Einberufung der Vertreterversammlung), 33 (jetzt: Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), 34 (jetzt: Zuständigkeit der Vertreterversammlung), 35 (jetzt: Mehrheitserfordernisse), 36 (jetzt: Auskunftsrecht), 37 (jetzt: Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 38 (jetzt: Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung), 39 (jetzt: Rücklagen), 40 (jetzt: Gewinnverwendung), 41 (jetzt: Verlustdeckung), 42 (jetzt: Bekanntmachungen), 43 (jetzt: Prüfung) und 44 (jetzt: Auflösung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 08.06.2023 hat eine Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 3 (Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 9 (Beendigung der Mitgliedschaft), 10 (Beendigung der Mitgliedschaft durch Auslösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Handelsgesellschaft), 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), 15 (Überlassung von Wohnungen), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung weiterer Anteile), 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht), 20 (Organe), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Sorgfaltspflicht des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Stellung der Vertreter), 32 (Vertreterversammlung), 32a (Hybride Vertreterversammlung), 32b (Virtuelle Vertreterversammlung), 32c (Vertreterversammlung im gestreckten Verfahren), 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), 34 (Leitung der Vertreterversammlung), 34a (Wahlen zum Aufsichtsrat), 34b (Niederschrift), 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 37 (Auskunftsrecht), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), 40 (Rücklagen), 41 (Gewinnverwendung), 42 (Verlustdeckung), 43 (Bekanntmachungen), 44 (Prüfung) und 45 (Auflösung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 08.06.2023 hat eine Änderung der Satzung in § 24 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.05.2006.
Geburtsdatum von Amts wegen gemäß § 319 ZPO berichtigt.
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Personen.
Eingetragen in Ergänzung der Eintragung zur lfd. Nr. 13 vom 18.07.2023.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.