Handelsregister · GnR 200105
Chronologischer Auszug
Wohnungsgenossenschaft "Carl Zeiss" eG · Amtsgericht Jena
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Wohnungsgenossenschaft "Carl Zeiss" eG b) Jena c) Errichtung, Bewirtschaftung, Pflege, Modernisierung und Veräußerung von Genossenschaftswohnungen und Eigenheimen. Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben eines Wohnungsunternehmens übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Bankgeschäfte ist nicht zulässig. Die Genossenschaft darf keine Schuldverschreibungen ausgeben. Des Weiteren darf sie keine Spareinlagen von Mitgliedern und deren Angehörigen hereinnehmen. | Keine Nachschusspflicht der Genossen. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Buckreus, Thomas, Jena, *XX.XX.XXXX Vorstand: Boshold, Klaus-Dieter, Leipzig, *XX.XX.XXXX Vorstand: Prof. Dr. Geyer, Helmut, Jena, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Schorn, Jana, Jena, *XX.XX.XXXX Tänzer, Annett, Jena, *XX.XX.XXXX Schmidt, Ekkehart, Stadtroda, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragene Genossenschaft Statut vom 08.08.1991 zuletzt geändert am 07.06.2004 b) Die Genossenschaft firmierte bis zum 08. August 1991 unter dem Namen Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft des VEB Carl Zeiss Jena. | a) 16.05.2006 Grimm b) Tag der ersten Eintragung: 11.05.1992. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben und von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 15-27 SB. |
| 2 | c) Eintragung laufende Nr. 1 Spalte 2 c wegen Übertragungsfehler von Amts wegen berichtigt: Errichtung, Bewirtschaftung, Pflege, Modernisierung und Veräußerung von Genossenschaftswohnungen und Eigenheimen. Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben eines Wohnungsunternehmens übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Bankgeschäfte ist zulässig. | a) 17.11.2006 Gauer | ||||
| 3 | Prokura erloschen: Schmidt, Ekkehart, Stadtroda, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Kalke, Karl-Heinz, Dieskau OT Zwintschöna, *XX.XX.XXXX | a) 23.05.2007 Grimm | ||||
| 4 | c) Gegenstand geändert, nun: Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Daneben fördert die Genossenschaft die sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, insbesondere der Betrieb einer Spareinrichtung. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 der Satzung diese Voraussetzungen. Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern oder den Angehörigen (i.S. der Abgabenordnung) annehmen. Die Erlaubnis gemäß § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) zur Annahme fremden Gelder als Spareinlagen wurde am 31.08.2003 erteilt. | a) Die Generalversammlung vom 01.03.2007 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: §§ 1-20 und 22-44 des Statuts, darunter unter anderem der Gegenstand der Genossenschaft. | a) 01.06.2007 Grimm | |||
| 5 | a) Die Genossenschaft wird vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. | a) Die Generalversammlung vom 01.03.2007 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft). | a) 25.09.2007 Kießling | |||
| 6 | b) Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Boshold, Klaus-Dieter, Erfurt, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Personenbezogene Daten geändert, nun: Müller, Annett, geb. Tänzer, Jena, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert, nun: Kalke, Karl-Heinz, Kabelsketal, *XX.XX.XXXX | a) 09.07.2008 Richter | |||
| 7 | c) Gegenstand geändert, nun: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Daneben fördert die Genossenschaft die sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, insbesondere der Betrieb einer Spareinrichtung. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 der Satzung diese Voraussetzungen. Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern oder den Angehörigen (i.S. der Abgabenordnung) annehmen. Die Erlaubnis gemäß § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) zur Annahme fremden Gelder als Spareinlagen wurde am 21.08.2003 erteilt. Anlagen von Geldern aus gewerblicher Mietkaution werden durch die erteilte Erlaubnis nicht gedeckt. | a) Die Generalversammlung vom 19.06.2008 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Mitglieder) und § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft). | a) 18.08.2008 Kießling | |||
| 8 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Hippauf, Iris, Gera, *XX.XX.XXXX Imiella, Rudolf, Hannover, *XX.XX.XXXX | a) 29.06.2009 Richter | ||||
| 9 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Personenbezogene Daten geändert, nun: Imiella, Rudolf, Hannover, *XX.XX.XXXX | a) 07.08.2009 Kießling | ||||
| 10 | c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Daneben fördert die Genossenschaft die sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Zu den Bauten gehören auch Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und für Dienstleistungen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungsund Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Sie ist berechtigt, eine Spareinrichtung zu betreiben. Beteilligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 der Satzung diese Voraussetzungen. Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern oder den Angehörigen (i.S. der Abgabenordnung und des Lebenspartnerschaftsgesetzes) annehmen. Die Erlaubnis gemäß § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) zur Annahme fremden Gelder als Spareinlagen wurde am 21.08.2003 erteilt. Anlagen von Geldern aus gewerblicher Mietkaution werden durch die erteilte Erlaubnis nicht gedeckt. | a) Die Generalversammlung vom 17.06.2010 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 2 (Zweck und Gegenstand), § 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 30 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Stellung der Vertreter) sowie die Anlage XII. | a) 25.11.2010 Kießling | |||
| 11 | Prokura erloschen: Müller, Annett, geb. Tänzer, Jena, *XX.XX.XXXX | a) 19.04.2011 Kießling | ||||
| 12 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Daneben fördert die Genossenschaft die sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Zu den Bauten gehören auch Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und für Dienstleistungen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungsund Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Sie ist berechtigt, eine Spareinrichtung zu betreiben. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 der Satzung diese Voraussetzungen. (5) Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen (i.S. der Abgabenordnung und des Lebenspartnerschaftsgesetzes) annehmen. Die Erlaubnis gemäß § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) zur Annahme fremden Gelder als Spareinlagen wurde am 21.08.2003 erteilt. Anlagen von Geldern aus gewerblicher Mietkaution werden durch die erteilte Erlaubnis nicht gedeckt. | a) 20.03.2012 Kießling | ||||
| 13 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Buckreus, Thomas, Jena, *XX.XX.XXXX | a) 17.04.2012 Kießling | ||||
| 14 | b) Bestellt: Vorstand: Hippauf, Iris, Gera, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Hippauf, Iris, Gera, *XX.XX.XXXX | a) 14.05.2012 Kießling | |||
| 15 | Prokura erloschen: Imiella, Rudolf, Hannover, *XX.XX.XXXX | a) 23.08.2012 Kießling | ||||
| 16 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Dr. Drenda, Thomas, Jena, *XX.XX.XXXX | a) 10.12.2012 Kießling | ||||
| 17 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Daneben fördert die Genossenschaft die sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Zu den Bauten gehören auch Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und für Dienstleistungen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungsund Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Sie ist berechtigt, eine Spareinrichtung zu betreiben. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 der Satzung diese Voraussetzungen. (5) Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen (i.S. der Abgabenordnung und des Lebenspartnerschaftsgesetzes) annehmen. Die Erlaubnis gemäß § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) zur Annahme fremden Gelder als Spareinlagen wurde am 21.08.2003 erteilt. | a) Die Generalversammlung vom 19.06.2014 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: § 2 (Zweck und Gegenstand). | a) 07.10.2014 Biernat | |||
| 18 | Prokura erloschen: Dr. Drenda, Thomas, Jena, *XX.XX.XXXX | a) 13.02.2017 Kießling | ||||
| 19 | Prokura erloschen: Kalke, Karl-Heinz, Kabelsketal, *XX.XX.XXXX | a) 04.08.2017 Kießling | ||||
| 20 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Runkewitz, Jens, Ruttersdorf-Lotschen, *XX.XX.XXXX Spangenberg, Frank, Weimar, *XX.XX.XXXX | a) 04.04.2018 Thieme | ||||
| 21 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Boshold, Klaus-Dieter, Erfurt, *XX.XX.XXXX | a) 23.05.2018 Kießling | ||||
| 22 | a) Die Generalversammlung vom 14.06.2018 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurde: § 20 (Vorstand). | a) 15.10.2018 Werner | ||||
| 23 | b) Bestellt: Vorstand: Herrmann, Axel, Magdeburg, *XX.XX.XXXX | a) 08.01.2019 Kießling | ||||
| 24 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Prof. Dr. Geyer, Helmut, Jena, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Donath, Sylvana, Jena, *XX.XX.XXXX | a) 01.08.2019 Kießling | ||||
| 25 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Daneben fördert die Genossenschaft die sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Zu den Bauten gehören auch Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungsund Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Sie ist berechtigt, eine Spareinrichtung zu betreiben. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 der Satzung diese Voraussetzungen. (5) Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen (i.S. der Abgabenordnung und des Lebenspartnerschaftsgesetzes) annehmen. Die Erlaubnis gemäß § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) zur Annahme fremder Gelder als Spareinlagen wurde am 21.08.2003 erteilt. | a) Die Genossenschaft wird vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. | a) Die Generalversammlung vom 21.11.2019 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 2 (Zweck und Gegenstand), 3 (Mitglieder), durch Einfügung eines neuen § 5 (Eintrittsgeld), neuer §§ 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern) und 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern) die Umnummerierung der anschließenden §§. Darüber hinaus wurden in den umnummerierten §§ inhaltlich die §§ 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), 15 (Überlassung von Wohnungen), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung weiterer Anteile), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates), 27 ( Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), 32 (Vertreterversammlung), 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), 34 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse), 37 (Auskunftsrecht), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 41 (Gewinnverteilung), 42 (Verlustdeckung), 43 (Bekanntmachungen), 44 (Prüfung), 45 (Auflösung) geändert. | a) 18.05.2020 Kießling | ||
| 26 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Daneben fördert die Genossenschaft die sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Zu den Bauten gehören auch Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungsund Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Sie ist berechtigt, eine Spareinrichtung zu betreiben. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 der Satzung diese Voraussetzungen. (5) Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen (i.S. der Abgabenordnung und des Lebenspartnerschaftsgesetzes) annehmen. Die Erlaubnis gemäß § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) zur Annahme fremder Gelder als Spareinlagen wurde am 21.08.2003 erteilt. | a) Die Generalversammlung vom 21.11.2019 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurde insbesondere § 2 (Zweck und Gegenstand). | a) 03.08.2020 Kießling | |||
| 27 | a) Die Generalversammlung vom 21.11.2019 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden weiterhin: §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung) und 36 (Mehrheitserfordernisse). | a) 25.08.2020 Kießling | ||||
| 28 | Prokura erloschen: Spangenberg, Frank, Weimar, *XX.XX.XXXX | a) 12.01.2021 Kießling | ||||
| 29 | Prokura erloschen: Runkewitz, Jens, Ruttersdorf-Lotschen, *XX.XX.XXXX | a) 01.11.2021 Kießling | ||||
| 30 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Herrmann, Axel, Magdeburg, *XX.XX.XXXX | a) 09.12.2021 Kießling | ||||
| 31 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Glaser, Andrea, Ilmtal-Weinstraße, *XX.XX.XXXX | a) 28.01.2022 Kießling | ||||
| 32 | b) Bestellt: Vorstand: Deiß, Andreas, Jena, *XX.XX.XXXX | a) 07.03.2022 Kießling | ||||
| 33 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Götze, Henry, Sitzendorf, *XX.XX.XXXX | a) 15.11.2022 Kießling | ||||
| 34 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Donath, Sylvana, Jena, *XX.XX.XXXX | a) 10.01.2023 Kießling | ||||
| 35 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Uhlemann, Simone, Weißenfels, *XX.XX.XXXX | a) 04.07.2024 Priedigkeit |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.