Die Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Die Gesellschaft kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschafliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft kann Wohnungen für Dritte verwalten. Die Gesellschaft kann Grundstücke für einen begrenzten Zeitraum zum Zwecke der Durchführung von Stadterneuerungsprogrammen an von der Stadt Haldensleben beauftragte treuhänderische Sanierungsträger übertragen. Über diese Zusammenarbeit kann die Gesellschaft Verträge mit der Stadt Haldensleben abschließen. Diese Verträge dürfen keine Regelungen enthalten, die die Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft gefährden.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
André Baars
Klein Ammensleben
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Detlef Koch
Braunschweig
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 25.07.1993 zuletzt geändert am 01.02.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2011 hat die Satzung neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2016 hat die Änderung der §§ 9 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats), 10 (Vorsitz im Aufsichtsrat) und 12 (Aufsichtsratssitzungen und Beschlussfassungen) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2016 hat die Änderung der §§ 9 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats), 10 (Vorsitz im Aufsichtsrat) und 12 (Aufsichtsratssitzungen und Beschlussfassungen) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2016 hat die Satzung neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2024 hat die Änderung der §§ 9 (Zusammensetzung), 10 (Stellervertretender Vorsitz im Aufsichtsrat), 12 (Aufsichtsratssitzungen und Beschlussfassungen) und 16 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen.
Formwechsel
Die Gesellschaft ist als aufnehmende Gesellschaft durch Übertragung des Vermögens der GWH Gebäude- und Wohnungsbauverwaltung Haldensleben GmbH mit Sitz in Haldensleben mit dieser Gesellschaft verschmolzen durch Aufnahme auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27. August 1993 und der Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung sowie der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft jeweils vom 27. August 1993.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.08.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Magdeburg, HRB 5861) getreten. Satzung Bl. 12 -18 So.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.