Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Kleinheinrich
Harsewinkel
Vorstand
Dietrich Meendermann
Warendorf
Vorstand
Klaus Oortmann
Warendorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.12.1958 zuletzt geändert am 20.12.2000
Mit der Neufassung des Statuts durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.Dezember 2000 wurden auch eine Änderung des Gegenstands und die Aufhebung der Nachschusspflicht der Genossen beschlossen.
Die Generalversammlung hat am 04.12.2008 eine Neufassung der Satzung und mit ihr eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens beschlossen.
Die Generalversammlung hat am 16.06.2015 Änderungen der Satzung in § 24 (Aufsichtsrat) und § 44 (Prüfung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 ( Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Migliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Überlassung von Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 20 (Organe), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeisamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitglidern), die Einfügung von § 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), die Änderung von § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 32 (Mitgliederversammlung), § 33 Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 40 (Rücklagen), § 43 (Bekannmachungen), § 44 (Prüfung) und § 45 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.12.1907 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 103 des Amtsgerichts Warendorf getreten. Freigegeben am 02.02.2005.
Nachgetragen in Ergänzung der Eintragung vom 14.01.2002.