Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihre Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 GenG übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rüdiger Proest
Emmendorf
Vorstand
Andreas Richter
Uelzen
Vorstand
Jill Schenk
Barum
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Statut Bl. 145 Tag der ersten Eintragung: 12.07.1913 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.12.2005.
Geschäftsanschrift von Amts wegen eingetragen.
Satzung
Statut vom 12.07.1913 zuletzt geändert am 12.06.2001
Die Generalversammlung vom 30.06.2008 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung eines Mitglieds), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrats), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat); § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung) und § 45 (Auflösung) und mit ihr eine Änderung des Gegenstandes beschlossen.
Die Generalversammlung vom 23.06.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 13 (Rechte der Mitglieder), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 32 (Mitgliederversammlung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfasssung über den Jahresabschluss) und § 44 (Prüfung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 24.06.2024 hat die Änderung bzw. Neufassung der Satzung insgesamt beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft in der für Stadt und Kreis Uelzen erscheinenden zuständigen Zeitung für amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.