Handelsregister · GnR 3393

Chronologischer Auszug

Wohnungsbaugenossenschaft Schraplau e.G. · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensKapital/Nachschusspflichta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wohnungsbaugenossenschaft Schraplau
e.G.

b)
Schraplau

c)
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
VWohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale.
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen,
Beteiligungen sind zulässig. Die
Mitglieder der
Wohnungsbaugenossenschaft Schraplau
e.G. treten die Rechtsnachfolge der
Arbeiter-Wohnungsbaugenossenschaft
Kalkwerk Schraplau entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen an. Die
Arbeiter-Wohnungsbaugenossenschaft
Kalkwerk Schraplau, registriert unter Nr. l
beim Rat des Kreises, Abt. Arbeit und
Berufsausbildung, löst sich nach
erfolgter Registrierung der
Wohnungsbaugenossenschaft Schraplau
e.G. auf. Die Mitglieder der AWG
Kalkwerk Schraplau erklären die
Zustimmung zur Auflösung der
Genossenschaft und ihren Beitritt zur
Wohnungsbaugenossenschaft Schraplau
e.G. Bestehende Verträge zwischen der
AWG Kalkwerk Schraplau und ihren
Mitgliedern gehen in gleicher Form und
Verbindlichkeit mit der
Wohnungsbaugenossenschaft Schraplau
e.G. über . Sie werden den neuen
gesetzlichen Vorschriften angepaßt. Mit
der Zustimmung zur Satzung der
Wohnungsbaugenossenschaft Schraplau
e.G. rechtskräftig aufgenommen.
Keine Nachschußpflicht der
Genossen
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten.

b)
Vorstand:
Büttner, Gudrun, Schraplau,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Kuhnt, Joachim, Schraplau,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Thieme, Christine, Schraplau
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 17.12.1990 zuletzt geändert am
30.06.2005
a)
26.10.2006
Schröder

b)
Tag der ersten Eintragung:
13.06.1994.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
(AG Halle- Saalkreis, GnR
393) getreten.
Satzung Bl. 3-19 So.,
letzter satzungsändernder
Beschluss Bl. 94-95 So.
2a)
Die Generalversammlung vom 20.06.2007 hat
die Änderung der Satzung beschlossen.
Geändert wurde: § 16 (Pflichten der
Mitglieder).
a)
10.01.2008
Wirth
3b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Thieme, Christine, Schraplau
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.05.2012
hat die Änderung der Satzung beschlossen.
Geändert wurde: § 21 (Vorstand).
a)
05.09.2012
Gabel
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2015
hat die Änderung der Satzung in § 21
(Vorstand) nach näherer Maßgabe des
eingereichten Protokolls beschlossen.
a)
14.12.2015
Köhn

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.