Handelsregister · GnR 3393
Chronologischer Auszug
Wohnungsbaugenossenschaft Schraplau e.G. · Amtsgericht Stendal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Kapital/Nachschusspflicht | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Wohnungsbaugenossenschaft Schraplau e.G. b) Schraplau c) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der VWohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale. wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig. Die Mitglieder der Wohnungsbaugenossenschaft Schraplau e.G. treten die Rechtsnachfolge der Arbeiter-Wohnungsbaugenossenschaft Kalkwerk Schraplau entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen an. Die Arbeiter-Wohnungsbaugenossenschaft Kalkwerk Schraplau, registriert unter Nr. l beim Rat des Kreises, Abt. Arbeit und Berufsausbildung, löst sich nach erfolgter Registrierung der Wohnungsbaugenossenschaft Schraplau e.G. auf. Die Mitglieder der AWG Kalkwerk Schraplau erklären die Zustimmung zur Auflösung der Genossenschaft und ihren Beitritt zur Wohnungsbaugenossenschaft Schraplau e.G. Bestehende Verträge zwischen der AWG Kalkwerk Schraplau und ihren Mitgliedern gehen in gleicher Form und Verbindlichkeit mit der Wohnungsbaugenossenschaft Schraplau e.G. über . Sie werden den neuen gesetzlichen Vorschriften angepaßt. Mit der Zustimmung zur Satzung der Wohnungsbaugenossenschaft Schraplau e.G. rechtskräftig aufgenommen. | Keine Nachschußpflicht der Genossen | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. b) Vorstand: Büttner, Gudrun, Schraplau, *XX.XX.XXXX Vorstand: Kuhnt, Joachim, Schraplau, *XX.XX.XXXX Vorstand: Thieme, Christine, Schraplau | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 17.12.1990 zuletzt geändert am 30.06.2005 | a) 26.10.2006 Schröder b) Tag der ersten Eintragung: 13.06.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Halle- Saalkreis, GnR 393) getreten. Satzung Bl. 3-19 So., letzter satzungsändernder Beschluss Bl. 94-95 So. | |
| 2 | a) Die Generalversammlung vom 20.06.2007 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde: § 16 (Pflichten der Mitglieder). | a) 10.01.2008 Wirth | ||||
| 3 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Thieme, Christine, Schraplau | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.05.2012 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde: § 21 (Vorstand). | a) 05.09.2012 Gabel | |||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. | a) 14.12.2015 Köhn |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.