Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Andrea Fischer
Magdeburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem geschäftsführenden Direktor Vorstand
Matthias Goldschmidt
Magdeburg
Vorstand
Jenny Strümpel
Lutherstadt Wittenberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.12.1990 zuletzt geändert am 27.06.2002
Die Vertreterversammlung vom 26.06.2008 mit Nachtrag vom 20.11.2008 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und 43 (Bekanntmachungen) nach näherer Maßgabe der eingereichten Protokolle beschlossen.
Die Generalversammlung vom 28.06.2012 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde: § 12 (Auseinandersetzung).
Die Generalversammlung vom 22.07.2021 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden §§ 16 (Pflichten der Mitglieder), 21 (Vorstand), 24 (Aufsichtsrat) und 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Die Generalversammlung vom 22.10.2024 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 3 (Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), 15 (Überlassung von Wohnungen), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung weiterer Anteile), 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Stellung der Vertreter), 32 (Vertreterversammlung), 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), 34 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), 40 (Rücklagen), 42 (Verlustdeckung), 43 (Bekanntmachungen), 44 (Prüfung) und §§ 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), 32a (Digitale Teilnahme an einer Präsenzversammlung), 32b (Digitale Vertreterversammlung), 32c (Vertreterversammlung im digitalen und/oder schriftlichen Verfahren), 34a (Wahlen zum Aufsichtsrat) und 34b (Niederschrift) ergänzt, nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Genossenschaft war vorher unter dem Namen Arbeiter- Wohnungsbau- Genossenschaft Schönebeck bei dem Rat des Kreises Schönebeck unter GenNr. 11/63 eingetragen. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 14. Dezember 1990 ist das Statut neu gefaßt worden.
Die Vertreterversammlung vom 27. Juni 2002 hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28. Juni 2002 die Verschmelzung der Genossenschaft mit der Erste Wohnungsgenossenschaft eG Calbe (Saale) in Calbe (AG Magdeburg - GnR 185) durch Übernahme beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.06.1991. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Magdeburg, GnR 53) getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.