(1) Die Genossenschaft errichtet, erwirbt und bewirtschaftet Wohnungen. Ein Schwergewicht liegt auf selbstverwalteten Wohnprojekten. (2) Die Genossenschaft erhält und erstellt preiswerten Wohnraum möglichst unter Einbeziehung von Selbsthilfearbeiten. (3) Die Genossenschaft kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die in Satz 1 genannten Bauten betreuen und fremde Wohnungen bewirtschaften. (4) Bei der Bewirtschaftung werden Formen der Selbstverwaltung realisiert. (5) Die Genossenschaft soll Teile ihres Eigentums an Hausgruppen in Selbstverwaltung veräußern, wenn diese es wollen und Rechsformen gemeinschaftlichen Eigentums ohne private Gewinnmöglichkeiten wählen. (6) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und die angrenzenden Bundesländer. (7) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen. Die Rechte von Mieterinnen und Mietern, die in den von der Genossenschaft zu übernehmenden/übernommenen Häusern schon vor Übernahme wohnen, bleiben hiervon unberührt. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Mitgliederversammlung Ausnahmen zulassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Lothar Georg Friedrich Taubert
Hamburg
Vorstand
Manfred Eugen Fink
Hamburg
Vorstand
Rajko Pientka
Hamburg
Vorstand
Ute Albertsen
Hamburg
Vorstand
Martin Gerhard Hermann Sohst
Hamburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 11.08.1987 zuletzt geändert am 01.06.1999
Die außerordentliche Mitgliederversammlung vom 05.12.2022 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, und 39 beschlossen. Ferner wurden die §§ 32a bis 32c neu hinzugefügt und § 40 gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden §§ wurde angepasst. Die §§ 40, 41, 42, 43, 44 und 45 wurden ebenfalls geändert.
Sonstige Rechtsverhältnisse
(1) Bekanntmachungen werden unter dem Namen der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 25 Abs. 2 und 5 von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Hennung des Aufsichtsrates von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden und bei Verhinderung von ihrer/ seinem Stellvertreter/in unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen werden mit Ausnahme der Einladung zur Mitgliederversammlung (§ 55 Abs. 2) in Die Tageszeitung Ausgabe Hamburg veröffentli cht. (3) Sind Bekanntmachungen in dem in § 44 Abs. 2 bzw. im vorstehenden Absatz 2 genannten Blatt nicht zu erreichen, so werden sie in einem vom Registergericht zu bestimmenden Blatt veröffentlicht, bis die Mitgliederversammlung ein anderes Blatt bestimmt hat und eine entsprechende Satzungsänderung in das Genossenschaftsregister eingetragen ist.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 15.03.1988
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.